Am Dienstag, dem Tag zwei nach der Zwangsübernahme der Credit Suisse durch die UBS, rückt die Frage nach den Boni in den Vordergrund. Darf die Credit Suisse ihren Mitarbeitenden für das vergangene Jahr Boni auszahlen? Obwohl Bund und Nationalbank wegen deren Misswirtschaft nun Sicherheiten in dreistelliger Milliardenhöhe garantieren müssen?
Offensichtlich hat sich der Bundesrat über diese Frage schon am Montagabend unterhalten, an einer weiteren ausserordentlichen, zunächst geheimgehaltenen Sitzung. Das erschliesst sich aus einer Mitteilung, welche die Regierung am späten Dienstagnachmittag verschickte. Eins vorweg: Das Wort Boni wird im Communiqué durchgehend vermieden, es ist stets bloss von «variablen Vergütungen» die Rede.
Zunächst erweckt das Communiqué den Eindruck, die Regierung greife in der politisch aufgeheizten Stimmung hart durch: Der Bundesrat habe zur Kenntnis genommen, «dass das Finanzdepartement (EFD) mittels Verfügung an die Credit Suisse gewisse variable Vergütungen an ihre Mitarbeitenden vorläufig sistiert», heisst es da.
Doch in den folgenden Abschnitten formuliert die Regierung - reichlich umständlich - allerlei Ausnahmen.
Demnach sollen die CS-Mitarbeitenden, die zu den Normalverdienern gehören, ihre Boni für das Geschäftsjahr 2022 erhalten. Für viele sind diese Zahlungen vergleichbar mit einem 13. Monatslohn. «Es gilt auch zu verhindern, dass Mitarbeitende getroffen werden, die die Krise nicht selbst verursacht haben», schreibt der Bundesrat. Kommt hinzu: In vielen Ländern sind diese Cash-Boni ohnehin schon ausbezahlt worden. In der Schweiz werden sie am 24. März fällig.
Die Boni der oberen Kader sind derweil in zwei Teile gegliedert: in einen Cash-Betrag («variable Vergütungen») und ein Aktien-Paket, das nicht sofort veräussert werden kann («aufgeschobene variable Vergütungen»). Die Geschäftsleitung der Credit Suisse hat bereits selber auf ihre Cash-Boni verzichtet, hier gab es also nichts mehr zu sistieren. Ebenfalls nicht vom Entscheid des EFD betroffen sind jene Aktienpakete, die gerade in diesen Tagen zur Auszahlung fällig werden.
Ob die CS dieses Schlupfloch nutzt und in den letzten Tagen bereits damit begonnen hat, Aktienpakete an ihre Topverdiener auszuzahlen, ist unklar. Am Dienstagnachmittag meldete die Deutsche Presseagentur DPA jedenfalls, dass die Credit Suisse Boni an die Topverdiener von rund einer Milliarde Franken schon ausgezahlt habe. Dies will die Agentur am Dienstag «aus Bankenkreisen» vernommen haben.
Effektiv eingefroren sind also Aktienpakete, die erst in Zukunft zu Geld gemacht werden könnten - zumindest legt das Communiqué des Bundesrats diese Auslegung nahe.
Wie hoch die Summe des eingefrorenen Geldes ist, weiss das EFD nicht. Und die Credit Suisse gibt keine Auskunft. Ein Blick in den aktuellsten Vergütungsbericht lässt vermuten, dass es sich um rund 40 Millionen Franken handeln könnte. Vermutlich ist dieser Betrag mit dem Kurssturz der CS-Aktie aber beträchtlich geschrumpft.
Der Entscheid des Bundesrats ist offensichtlich eine Sofortmassnahme, mit der er in der aufgeheizten Situation auf die Forderungen der Parteien, von Gewerkschaften und dem Konsumentenschutz reagiert. Die SP hatte ein grundsätzliches Verbot von Bonuszahlungen ins Spiel gebracht. Und selbst die bankenfreundliche FDP verlangte, dass die alte Führungsriege der CS ihre Boni zurückzahlt und keine weiteren erhält.
So kündigt denn der Bundesrat bereits nächste Schritte an. In seiner Mitteilung schreibt er, das Finanzdepartement werde weitere Boni-Massnahmen für die Geschäftsjahre 2022 und die darauffolgenden vorschlagen.
Das Parlament will sich in drei Wochen in einer ausserordentlichen Session mit der Credit Suisse befassen. Die SP fordert, dass eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) den Fall CS aufarbeitet und die Verantwortlichkeiten klärt. Grüne und GLP schliessen sich an. (aargauerzeitung.ch)
Aber, ab Gehaltsstufe Vice President sind die Ziele klar an den Erfolg der Firma geknüpft. Das ist, was ich bei Banken nicht verstehe. Wie kann das Kader Bonus bekommen, wenn die Bank massive Verluste erleidet?
Vieleicht kriegt es das Parlament ja jetzt hin, klare Regressregeln für "Variable Vergütungen" von Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten aufzustellen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.