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Bahnverlad von Lastwagen in der Schweiz wird eingestellt

«Rollende Autobahn» wird Ende Jahr eingestellt

05.05.2025, 16:0005.05.2025, 16:00
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Wegen unerwartet vieler Einschränkungen auf dem Schienennetz wird die «Rollende Autobahn» per Ende 2025 eingestellt. Trotz Finanzhilfen des Bundes kann das Unternehmen RAlpin den Bahnverlad von ganzen Lastwagen für die Fahrt durch die Alpen nicht mehr bewirtschaften.

Dies ist trotz einer vorhandenen Nachfrage und guter Auslastung von 80 Prozent der Fall, wie RAlpin am Montag mitteilte. Aufgrund von geplanten und kurzfristig angeordneten Baustellen sowie weiteren unvorhersehbaren Ereignissen fielen bereits 2024 rund zehn Prozent der Züge aus.

RAlpin Zug train in Spiez
Ein RAlpin-Zug bei Spiez.Bild: Von JoachimKohlerBremen - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

2024 führte dies zu einem Verlust von 2,2 Millionen Franken. Im ersten Quartal 2025 verkehrten wegen Bauarbeiten im Vergleich zum Vorjahr rund ein Fünftel weniger Züge, hiess es weiter. Statt über 1000 Züge im ersten Quartal 2024 waren es dieses Jahr nur knapp 800.

Die Situation der «Rollenden Autobahn» (Rola) sei symptomatisch für den ganzen alpenquerenden kombinierten Verkehr auf der Schiene. Grund für die zunehmenden Zugausfälle auf der Rola sei insbesondere auch die anhaltend hohe Störungsanfälligkeit der Schieneninfrastruktur in Deutschland.

In Absprache mit dem Bund soll der Betrieb auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2025 eingestellt werden. Noch vor zwei Jahren hatte das Parlament die finanzielle Förderung der Rola ein letztes Mal verlängert und ursprünglich geplant, diese per Ende 2028 einzustellen. Bis im Dezember stellen die drei Aktionäre von RAlpin - BLS, SBB und das Güterunternehmen Hupac - die Finanzierung des Betriebs sicher.

80'000 Lastwagen jährlich

Trotz Kostensteigerungen bei der Nutzung der Bahninfrastruktur, Energie, Terminals und Traktion habe RAlpin in den letzten Jahren die Voraussetzungen geschaffen, jährlich bis zu 80'000 Lastwagen im begleiteten kombinierten Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Dies entspreche sieben Prozent des kombinierten Verkehrs durch die Schweizer Alpen, schrieb das Unternehmen. RAlpin suche nun gemeinsam mit den Kunden Lösungen, um deren Mengen weiterhin auf der Schiene zu transportieren. Es sei aber davon auszugehen, dass ein Teil der auf der Rola transportierten Güter zuerst auf die Strasse zurückverlagert wird.

Rückschritt bei Klimapolitik

RAlpin sucht für die 16 bei ihr angestellten Personen Lösungen und steht in stetem Austausch über den individuellen künftigen Berufsweg aller Mitarbeitenden, wie es weiter hiess. Für die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) sei klar, dass es keinen Personalabbau geben darf. Die BLS Arbeitgeberinnen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen, hiess es in einem Communiqué ebenfalls vom Montag.

Weiter bedeute die Einstellung der Rola eine massive Rückverlagerung Güterverkehrs auf die Strasse und damit einen erheblichen Rückschritt in der Klimapolitik. Das führe zu mehr Stau auf den Strassen, höheren CO2-Emissionen, mehr Lärm und zusätzliche Belastung für Mensch und Umwelt, schrieb die SEV. Stossend sei, dass mit der BLS und der SBB die zentralen Akteure, welche mit der Umsetzung der Verlagerungspolitik vom Bund beauftragt sind, diese Entscheidung mitverantworten.

Die Rola - früher auch «Rollende Landstrasse» genannt - war seit den 1960er-Jahren das erste Angebot, um den Güterschwerverkehr durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Dabei werden ganze Lastwagen oder Sattelschlepper auf die Schiene verladen und die Fahrerinnen und Fahrer reisen in einem Begleitwagen im Zug mit. Die Rola ist auch als begleiteter kombinierter Verkehr bekannt. (rbu/sda)

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En Espresso bitte
05.05.2025 16:20registriert Januar 2019
Art. 84 Abs. 2 Bundesverfassung:
Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass 2.2 Mio Verlust pro Jahr eine unumgängliche Ausnahme darstellt. Warum zur Hölle sieht sich der Bund hier nicht weiter in der Pflicht?
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Posersalami
05.05.2025 16:00registriert September 2016
Einmal mehr ein Totalversagen von BR Rösti.
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zaunkönig
05.05.2025 16:18registriert November 2015
Na toll… so kann man den Volkswillen auch mit Füssen treten… Alpeninitiative 1994… Herr Rösti, erinnern sie sich noch?
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