Wer als Ausländerin oder Ausländer im Supermarkt einbricht und eine Flasche Alkohol klaut, dem droht theoretisch der Verweis aus der Schweiz. Allerdings entscheidet das Gericht darüber. Das soll sich nun ändern – in doppelter Hinsicht. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht, der diese Woche in der grossen Kammer diskutiert wird.
Die Motion will das Strafrecht für straffällige Ausländer in drei Punkten ändern:
Bislang konnten ausschliesslich die Gerichte Landesverweise aussprechen. «Wir wollen, dass Staatsanwälte die eindeutigen Fälle selber behandeln können», sagt Kommissionssprecher und FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Das sei etwa bei Kriminaltouristen der Fall, also ausländischen Personen, die bei einem Delikt erwischt werden und keinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Seit 2016 steht im Strafgesetzbuch, welche Delikte bei ausländischen Personen obligatorisch einen Landesverweis nach sich ziehen. Der sogenannte Straftatenkatalog reicht von Diebstählen, Sozialmissbrauch bis zu Sexualdelikten, Einbruchdiebstahl und Mord.
Die Richterinnen konnten bisher von der Landesverweisung absehen, wenn diese einen «Härtefall» bewirken würde und die öffentlichen Interessen nicht schwerer wiegen als die privaten.
Das war etwa bei einem jungen Bosnier der Fall, der betrunken auf der Autobahn in die falsche Richtung fuhr. Oder bei einem 35-jährigen Mann aus Polen, der im Vollrausch in eine Gartenlaube eingebrochen ist. Beide Male entschieden die Gerichte: Ein Landesverweis wäre nicht verhältnismässig.
Von einer Ausschaffung abzusehen sei momentan die Regel und nicht die Ausnahme, finden die Bürgerlichen. Die SVP plädiert schon seit Inkrafttreten 2016 dafür, dass die Ausschaffungs-Initiative konsequenter durchgesetzt wird.
Der Vorstoss, der dem Nationalrat nun vorliegt, sei eine Folge davon, sagt Kommissionsmitglied Barbara Steinemann. «Für uns geht der Vorstoss in die richtige Richtung», so die SVP-Nationalrätin.
Wenig begeistert vom Vorschlag ist Strafrechtsprofessor Christopher Geth. «Ich bin erstaunt über diesen Vorschlag. Gerade bei weniger gravierenden Straftaten sollte man genauer schauen, ob eine Landesverweisung angezeigt ist.»
Er findet: Nur die Gerichte sollten eine Ausschaffung aussprechen können. «Einen Härtefall zu prüfen ist ein komplexer Vorgang, der eine umfassende Informationsbasis voraussetzt, was mit dem Strafbefehl, einem Schnellverfahren, nicht vereinbar ist.»
Auch den zweiten Punkt des Vorstosses, die wegfallende Pflichtverteidigung, kritisiert Geth. Von einer Ausschaffung seien zum Teil Ausländerinnen und Ausländer betroffen, die keiner Landessprache mächtig sind. «Deshalb und wegen der Bedeutung des Landesverweises für die Betroffenen hat sich der Gesetzgeber zu Recht dafür entschieden, eine Pflichtverteidigung vorzusehen.»
Die Verteidigung für «Kriminaltouristen» abzuschaffen, würde zu einer Zweiklassenjustiz führen. «Die Geltung von Verfahrensrechten in einem Strafverfahren darf nicht vom aufenthaltsrechtlichen Status der beschuldigten Person abhängig gemacht werden», so Geth.
Anders sieht das der Bundesrat. Dieser beantragt dem Parlament die Annahme des Vorstosses. In einem ersten Schritt wird nun der Nationalrat darüber diskutieren, bei der Herbstsession dann der Ständerat.
Man muss endlich diese Kommissionsbesprechungen öffentlich einsehbar protokollieren, damit wir sehen können, was, wer und wieso da abgestimmt wurde.
Dieser Glarner (Präsident SPK) und sein Ausländerhass sind ja bekannt, aber jetzt versucht er unseren Staat wirklich die Polizei zur höchstinstanzlichen Ausschaffungsbehörde umzuwandeln, die Kommission folgt und keiner kann sagen warum.
Und im Nachhinein wissen die SPK-Mitglieder (aller couleur) nicht mehr was sie gestimmt haben und alle behaupten was anderes.