Im Kanton Zürich wird es voraussichtlich bald wieder eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert geben. Die zuständige Kantonsrats-Kommission ist deutlich dafür. Die Regelung soll verhindern, dass Senioren wegen einer zu hohen Steuerrechnung ihr Haus verkaufen müssen.
Das Anliegen stiess in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) auf breite Zustimmung. Niemand solle wegen der Besteuerung des Eigenmietwerts gezwungen sein, aus den eigenen vier Wänden auszuziehen, teilte die WAK am Freitag mit.
Die Härtefallregelung sei eine pragmatische Lösung, die den richtigen – oft älteren Menschen mit abbezahlter Hypothek – zugutekomme. Eine Mehrheit aus SVP, SP, FDP, Mitte, EVP, AL und Teilen der GLP unterstützt deshalb die Vorlage des Regierungsrates.
Mit 13 zu 2 Stimmen beantragt sie dem Kantonsrat, die Härtefallklausel ins Steuergesetz aufzunehmen. Das Parlament wird in einer der kommenden Sitzungen darüber debattieren.
Eine Minderheit aus Grünen und Teilen der GLP kritisiert den Steuerrabatt hingegen. Einerseits, weil die Gesetzesänderung keine Rückerstattungspflicht enthält, die nach Verkauf, Schenkung oder Vererbung des Hauses zum Tragen käme.
Andererseits, weil Hausbesitzer «ohnehin nicht zu den benachteiligten Teilen der Bevölkerung gehören».
Auslöser für die Härtefallklausel ist, dass die Zürcher Steuerbehörden die Liegenschaften neu bewerten. Klar ist jetzt schon, dass die Häuser viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde 2009. Dadurch steigt der Eigenmietwert deutlich.
Somit wird auch die Steuerrechnung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer höher ausfallen. Gleichzeitig musste Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) aber eine bisher existierende Härtefallklausel abschaffen, weil das Bundesgericht zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Diese gesetzliche Grundlage wird nun nachgeholt.
Bald könnte der Eigenmietwert in der Schweiz komplett abgeschafft werden. Am 28. September entscheiden die Stimmberechtigten, ob der Eigenmietwert gestrichen und durch eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ersetzt wird.
Welche finanziellen Auswirkungen diese Systemumstellung auf den Kanton Zürich hätte, ist nicht genau klar. Gemäss einer Schätzung des kantonalen Steueramtes könnte das Ende des Eigenmietwerts beim Kanton zu Steuerausfällen von rund 150 Millionen Franken führen. Auch bei den Gemeinden rechnet der Regierungsrat mit Ausfällen von rund 150 Millionen. Ob die geplante Objektsteuer auf Zweitliegenschaften diese Ausfälle kompensieren wird, ist offen. (nib/sda)
Das ist kein Steuerrabatt, sondern eine Abkehr von einer völlig unfairen Doppelbesteuerung eines willkürlichen Teils des vermögens, die es nirgends anders auf der Welt gibt.