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Zürcher Doppelmörderin bleibt verwahrt

Zürcher Doppelmörderin bleibt verwahrt

20.04.2018, 12:0020.04.2018, 12:30

Die Verwahrung der Zürcher «Parkhausmörderin» wird nicht in eine stationäre Massnahme umgewandelt. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Zürcher Obergerichts vom September vergangenen Jahres bestätigt.

Die heute 45-Jährige hatte im Sommer 1991 im Zürcher Parkhaus Urania eine 29-jährige Frau erstochen. Im Januar 1997 brachte sie im Chinagarten eine 61-Jährige um – ebenfalls mit einem Messer. Bei einer weiteren Attacke überlebte das Opfer.

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Die «Parkhausmörderin» am 20. Januar 2016 vor dem Bezirksgericht Zürich.Bild: KEYSTONE

Rückfallgefahr nicht reduziert

In einem am Freitag publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, dass die Bedingungen für eine stationäre Massnahme nicht erfüllt seien. So könne nicht davon ausgegangen werden, dass bei der verurteilten Frau mit einer stationären Massnahme die Rückfallgefahr tatsächlich reduziert werden könne.

Wie aus dem Urteil hervor geht, hielt ein Gutachter fest, dass die Verurteilte in den vergangenen Jahren mit der in der Justizvollzugsanstalt betriebenen Therapie «gewaltige Fortschritte» gemacht habe. Eine deliktorientierte Therapie sei jedoch nicht möglich.

ARCHIVBILD - DAS OBERGERICHT URTEILT ERNEUT UEBER DIE DOPPELMOERDERIN CAROLINE H., WELCHE AUCH ALS PARKHAUSMOERDERIN BEKANNT IST - Archive---Blick ins Zuercher Parkhaus Urania, aufgenommen 1991, in we ...
Tatort Parkhaus Urania.Bild: KEYSTONE

Intensivere Therapie nicht möglich

Derzeit werde soweit therapiert, als dies bei der mit einer ausgesprochen ungewöhnlichen und auch schwerwiegenden Persönlichkeitsproblematik behafteten Frau möglich sei, schreibt das Bundesgericht in seinen Erwägungen. Eine Änderung des Status' würde also keine Veränderung bei der Therapie ermöglichen.

Die «Parkhausmörderin» sitzt seit 20 Jahren hinter Gittern. 2015 wurde das Sicherheitsregime leicht gelockert. Davor lebte sie in der höchsten Sicherheitsstufe, was eine komplette Isolation bedeutet.

2001 wurde die Frau zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und eine Verwahrung nach damaligem Recht angeordnet. (whr/sda)

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