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Verletzung des Amtsgeheimnis: GLP-Politiker Martin Bäumle vor Gericht

Martin Bäumle, GLP
GLP-Politstar Marin Bäumle gab sich in der Affäre immer ziemlich gelassen.Bild: watson/rafaela roth

Verletzung des Amtsgeheimnisses: GLP-Präsident Martin Bäumle will Urteil anfechten

22.06.2016, 06:3411.11.2020, 12:44

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Des Bezirksgericht Uster befindet den Zürcher GLP-Präsident und Nationalrat Martin Bäumle der Amtsgeheimnisverletzung schuldig. Der Richter verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken, keine Busse. Damit lag der Einzelrichter etwas unter der Forderung des Staatsanwalts, der 90 Tagessätze à 160 Franken gefordert hatte.

Bäume will das Urteil weiterziehen, wie er nach dem Prozess erklärte. Bäumle hat als Stadtrat von Dübendorf heikle Daten an einen Journalisten weitergegeben und damit das Amtsgeheimnis verletzt.

Unbestrittener Tatbestand

Der Tatbestand war unbestritten: Bäumle hatte im November 2011 einem Redaktor des «Anzeiger von Uster» Kopien von Betreibungsregister-Auszügen überlassen. Diese hatte er in seiner Funktion als Dübendorfer Finanzvorstand erhalten.

Der Journalist recherchierte über ein umstrittenes Bauprojekt, das ein 114 Meter hohes Hochhaus vorsah. Die Auszüge zeigten, dass das Unternehmen, das den privaten Gestaltungsplan eingereicht hatte, Betreibungen in Millionenhöhe offen hatte.

Prompt wurde die schlechte Bonität der Grundeigentümerin publik und die Dübendorfer Stimmberechtigten lehnten ein paar Tage später den Gestaltungsplan an der Urne ab. Zur Volksabstimmung war es gekommen, weil unter anderem die GLP das Referendum ergriffen hatte.

«Ich hatte die Pflicht zu informieren»

Für Bäumle sei klar gewesen, dass es sich um eine öffentlichkeitsrelevante Information gehandelt habe, die er dem Journalisten weitergegeben habe, sagte Bäumle. Seiner Meinung nach wären «ganz andere Vorwürfe auf die Stadt zugekommen», wenn nach der Volksabstimmung bekannt geworden wäre, dass die Stadt die Informationen über die Solvenz der Grundeigentümerin gehabt und verschwiegen hatte.

Der Staatsanwalt beantragte einen Schuldspruch wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 160 Franken sowie eine Busse von 3200 Franken. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Nach Ansicht des Staatsanwalts sollte das Gericht Bäumle auch bei einem Freispruch die Verfahrenskosten auferlegen. (whr/sda)

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