Der Zapfenstreich läutet bekanntlich die Nachtruhe für Gastrobetriebe ein. Bis zum 21. Juni 2020 war diese sogar gesetzlich vorgeschrieben: die sogenannte Corona-Sperrstunde.
Nach der ersten Virus-Welle durften Lokale wieder öffnen, sie mussten jedoch eine Sperrstunde einhalten. Diese galt von Mitternacht bis 6 Uhr morgens.
Ein Stadtzürcher Wirt kümmerte dies jedoch nicht. Mindestens 14 Gäste versorgte er bis 3 Uhr morgens mit Getränken, und zwar eine Woche bevor die Sperrstunden-Massnahme aufgehoben wurde. Auch die noch geltenden Abstandsregeln zwischen Gästegruppen waren für ihn kein Thema.
Das Bezirksgericht Zürich sprach ihn deshalb im Oktober 2021 wegen Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung schuldig. Es bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken.
Diese Bestrafung wollte der Wirt jedoch nicht akzeptieren, weshalb er vor Obergericht ging. Ihm brachte der Weiterzug jedoch nichts, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Das Obergericht bestätigte die bedingte Geldstrafe und brummte ihm zusätzlich die Gerichtskosten von 3000 Franken auf.
Der Wirt hatte immer beteuert, die Gäste seien alles Freunde und Mitarbeiter gewesen, quasi eine «private Veranstaltung». Dummerweise konnte er keine Namen dieser Freunde nennen, als die Ermittler seine Aussagen überprüfen wollten.
Nach dem Bezirksgericht kam deshalb auch das Obergericht zum Schluss, dass er ganz normale Restaurantgäste bewirtet hatte. (sda)
Jaaaa ich weiss... man muss mich entschuldigen, konnte heute meine Prise Empörung sonst noch niergends deponieren 😅
Glücklicherweise ist die Gastro-Branche dermassen dynamisch, dass sich die Situation ganz von alleine reguliert. Und wenn Schwurbler-Wirte sanktioniert und aussortiert werden, umso besser. Als Gast kann man dies nur begrüssen.
Zu meinen, dass man die Behörden und die Justiz austricksen könne, grenzt an Hybris. Und es trifft sodann genau solche "Wirte", welche das Business unterschätzen. Es ist immer eine Frage der Zeit... 😉