Zürcher «Parkhausmörderin» bekommt Perspektive auf Freilassung
Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Verwahrung der «Parkhausmörderin» in eine stationäre Massnahme umgewandelt wird. Die 52-jährige Österreicherin erhält somit eine Therapie und die Chance, später freizukommen.
Das Zürcher Obergericht stimmte dem Antrag auf Umwandlung zu, wie der Richter bei der Urteilsverkündung am Dienstagmorgen sagte. Die «Parkhausmörderin» erhält somit eine Therapie für ihre psychischen Störungen und – sollte diese erfolgreich sein – später die Chance auf eine Entlassung aus dem Gefängnis.
Das Obergericht sah die Voraussetzungen für eine Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme als erfüllt an. Es stützte sich dabei vor allem auf ein psychiatrisches Gutachten über die verwahrte Frau.
Therapie soll Rückfallrisiko weiter senken
Ein zentraler Punkt ist, dass der Gutachter davon ausgeht, dass eine Therapie im Rahmen einer fünf Jahre dauernden stationären Massnahme die Rückfallgefahr deutlich senken könnte. «Für die Beurteilung muss nur diese Fünf-Jahres-Prognose angeschaut werden», sagte der Richter. Ob es danach eine Perspektive auf Entlassung gebe oder nicht, spiele keine Rolle. Nach Ablauf von fünf Jahren kann eine stationäre Massnahme verlängert werden.
Auch vor diesem Hintergrund kann laut Gericht der in der Schweiz aufgewachsenen Österreicherin die Aussicht auf eine positive Entwicklung der Rückfallgefahr nicht abgesprochen werden.
Die «Parkhausmörderin», die sich in der Justizvollzugsanstalt Hindelbank befindet, durchlief in den vergangenen Jahren mehrere Lockerungsstufen. So kann sie regelmässig begleitete Ausgänge absolvieren. Dabei ist es laut dem Richter zu keinen Problemen gekommen. Auch der Übertritt in eine Wohngruppe mit 18 Frauen innerhalb des Gefängnisses verlief ohne Komplikationen. Zuvor verbrachte sie viele Jahre in weitgehender Isolation.
Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden, sobald in einigen Wochen die schriftliche Begründung des Entscheids vorliegt.
Staatsanwaltschaft wollte weiteres Gutachten
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wehrte sich vor Gericht gegen die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme. Sie beantragte ein weiteres Gutachten über die «Parkhausmörderin», weil es im bestehenden Gutachten Widersprüche gebe.
Die Frau, die mehr als ihr halbes Leben im Gefängnis verbrachte, versuchte bereits mehrfach, die Verwahrung in eine stationäre Massnahme mit Therapie umwandeln zu lassen. Das für den Justizvollzug im Kanton Zürich zuständige Amt lehnte dies jeweils ab. Dieses Mal unterstützte es den Antrag jedoch von Anfang an.
Mord im Parkhaus blieb lange ungeklärt
Die heute 52-jährige Verurteilte hatte 1991 in einem Zürcher Parkhaus eine Frau getötet, was ihr die Bezeichnung «Parkhausmörderin» eintrug. Die Polizei tappte jahrelang im Dunkeln und suchte primär nach einem männlichen Täter.
1997 kam es, ebenfalls in Zürich, zu einem weiteren Tötungsdelikt durch die «Parkhausmörderin». 1998 versuchte sie, wiederum in Zürich, eine Buchhändlerin in deren Geschäft zu töten. Kurze Zeit später wurde sie verhaftet und 2001 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
Später widerrief sie frühere Geständnisse. Auch vor dem Zürcher Obergericht sagte sie aus, keine Tötungsdelikte begangen zu haben. (rbu/sda)
