Ein 39-Jähriger soll an einem Schalter am Flughafen Zürich Dutzende Reisende betrogen haben. Heute Mittwoch steht er deswegen vor dem Bezirksgericht Bülach.
Laut Anklage verkaufte der Schweizer den Reisenden Flugtickets, aber auch Hotelaufenthalte oder Fährtickets, ohne diese je auszuhändigen. Er stellte den Betroffenen demnach jeweils nur eine Reservationsbestätigung aus, eine Reservation tätigte er aber nicht.
Über 50 Fälle listet die Anklageschrift auf, von Fährtickets zwischen Genua und Tunis über Flugreisen nach Istanbul oder Kabul zu ganzen Reisen inklusive Hotelübernachtungen in Zypern oder der Türkei.
Für die Geprellten war der Mann danach nicht mehr erreichbar, weder telefonisch noch persönlich. Dabei betrieb er während längerer Zeit, in den Jahren 2021 und 2022, einen Schalter im Terminal 2. Dem Flughafen Zürich sind der Fall und die vorgeworfenen Straftaten jedoch nicht bekannt.
Eine Mediensprecherin versichert auf Anfrage aber, dass alle Mieter «nach bestem Wissen und Gewissen» geprüft und ausgewählt würden. Illegale Tätigkeiten würden grundsätzlich nicht geduldet.
Im Jahr 2023 führte der Beschuldigte seinen Betrug zuhause oder an den Wohnorten der Geschädigten fort, wie es in der Anklageschrift heisst. Insgesamt soll er rund 140'000 Franken ertrogen haben.
Zusätzlich wirft ihm die Staatsanwaltschaft einen Covid-Kreditbetrug mit einer anderen Firma vor. Knapp 40'000 Franken soll er dabei ungerechtfertigt erhalten haben. Der Umsatz der Firma war laut Anklage zehnmal kleiner als angegeben.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den 39-Jährigen eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse über 1500 Franken. Der Beschuldigte habe mit dem Verkauf von Tickets ein regelmässiges Einkommen erzielt, rund 10'000 Franken im Monat. Dass er bei der Polizei sofort alles zugegeben habe und versuche, das Geld zurückzuzahlen, spreche aber für ihn.
Während zwei Jahren nutzte er den Schalter, später traf er Reisende auch zuhause oder in Geschäften. In einigen Fällen machte er das sogar noch nach seiner Verhaftung. Der 39-Jährige gab den Geschädigten nach der Zahlung jeweils eine Reservationsbestätigung, Tickets erhielten sie aber nie. Auf Kontaktversuche reagierte er nicht mehr. Die Schadenssumme beträgt rund 140'000 Franken.
An der Verhandlung nahmen auch vier von über 50 Geschädigten teil. Sie glaubten ihm die Reue nicht und warfen ihm vor, zu schauspielern. Eine Privatklägerin erzählte, dass er sie zuhause aufgesucht habe, um ihr Tickets zu verkaufen. Sie arbeite hart und habe wegen ihm Geld bei Verwandten und Freunden zusammenkratzen müssen. Alle forderten ihr Geld zurück, «bis auf den letzten Rappen».
Die Privatkläger brachten einen Einblick in das System. Viele der Geschädigten haben, wie der Beschuldigte, Wurzeln im Ausland und hörten offenbar über Freunde und Angehörige, dass der Beschuldigte günstig Tickets für Flüge in den Sommerferien verkauft. Einer erzählte, dass ihn der Beschuldigte aufforderte, ihm neue Kunden zu bringen, «dafür kriegst du Rabatt».
Als die Geschädigten merkten, dass sie betrogen worden waren, war die Wut gross. Wie die Verteidigerin ausführte, gab es eine Gruppe, die beim Beschuldigten zuhause aufgekreuzt war. Sie hätten das Geld gefordert und gedroht, ansonsten Habseligkeiten mitzunehmen.
Erst die Polizei habe die Gruppe wegschicken können. Auch im Spital sei ihr Klient aufgesucht worden. Seine Ehe sei in die Brüche gegangen, die Kinder seien verängstigt. Im Schlusswort betonte der Beschuldigte erneut, dass ihm die Geschichte sehr leid tue, er sei in einen «Schlamassel» geraten. Er wolle das Geld zurückzahlen, es seien einfach zu viele Forderungen, um das sofort zu tun.
Ihn habe alles gesundheitlich sehr mitgenommen, er sei mit einem Herzinfarkt im Spital gelandet. Geschädigte hätten auch seinen Arbeitgeber informiert. Aber nur wenn er Arbeit habe, könne er die Schulden abzahlen. Das Gericht wird das Urteil an einem anderen Tag mündlich eröffnen. (sda)