Breel Embolo steht wieder einmal vor schwierigen Zeiten. In Frankreich begann die Saison am Wochenende ohne ihn. Sein Verein Monaco will ihn loswerden.
Wie weiter? Diese Frage stellt sich für den Stürmer nicht nur im Verein, sondern auch in der Nationalmannschaft. Am 5. September beginnt die WM-Qualifikation, in Basel gegen Kosovo – ein brisantes Duell.
Doch nun wird klar: Am Mittwoch, 3. September, muss der 28-Jährige vor dem Basler Appellationsgericht erscheinen. Verschieben darf er den Termin nur bei aussergewöhnlichen Umständen – Training zählt nicht dazu. Doch just an diesem Tag bereitet sich die Nati auf ihr erstes Spiel vor.
Das zweitinstanzliche Gericht wird eine durchzechte Nacht Ende Mai 2018 aufarbeiten. Der damals 21-Jährige hatte das letzte freie Wochenende vor der damaligen WM-Vorbereitung. Seine Freundin war hochschwanger, und er schlug über die Stränge. Gemäss dem schriftlichen Urteil, das CH Media vorliegt, lief die Nacht wie folgt ab.
Am 27. Mai 2018 steuerte Embolo seinen schwarzen Luxus-Geländewagen, eine Mercedes G-Klasse, mit deutschen Nummernschildern in die Basler Ausgehmeile Steinenvorstadt. Damals stand er bei Schalke 04 unter Vertrag. Mehr als 22 Millionen Euro überwies der Verein für ihn nach Basel, Rekord für den FCB.
Embolo wartete im Wagen auf Kollegen aus einem Club und liess die Scheibe herunter. Eine Frau auf der Strasse erkannte ihn und wollte ein Selfie mit ihm. Er lehnte sich aus dem Fenster und posierte mit ihr. Danach fragte er ihre Freundinnen, ob sie auch ein Foto mit ihm haben wollten. Eine der jungen Frauen antwortete keck: «Das habe ich nicht nötig.» Da prustete einer ihrer Begleiter im Hintergrund laut los.
Wütend stieg Embolo mit zwei Kollegen aus dem Auto. Er wollte seine Jacke ausziehen, um kampfbereit zu sein. Seine Kollegen hielten ihn zurück. Gleichzeitig suchte er den Kontakt zu den Frauen, er meinte, eine von ihnen von früher zu kennen. Der Star wurde aufdringlich. Die Frauen empfanden sein Auftreten als unangenehm. Einer ihrer Begleiter ging dazwischen und sagte zu Embolo: «Merkst du eigentlich nicht, dass sie nicht mehr mit dir reden wollen?» Embolo: «Wisst ihr eigentlich nicht, wer ich bin?»
Und er sagte: «Wenn du Stress willst, finde ich schon Leute, die mit dir Stress wollen.» Diese Aussage gab Embolo an der erstinstanzlichen Verhandlung implizit selbst zu, wie das Urteil festhält. Zudem sagte er demnach: «Dich lass ich auch verprügeln, du Hurensohn!» Und zu einem anderen: «Ich mach dich fertig.» Andere Aussagen hingegen, die er gemäss Anklageschrift geäussert haben soll, sieht das erstinstanzliche Gericht nicht als erwiesen an.
In dieser Situation wollte ein Begleiter der Frauen den Streit schlichten. Da ging Embolos bester Freund dazwischen und verpasste ihm einen Faustschlag. Es habe richtig «geklöpft», gab ein Zeuge zu Protokoll. Die Nase war gebrochen und musste im Spital operiert werden. Noch heute ist sie schief. Das Opfer wird regelmässig darauf angesprochen.
Fünf Jahre später, im Juni 2023, kam es zur ersten Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren gegen ihn einstellen, doch die Privatkläger wehrten sich. Vor Gericht hätte er sich für seine Jugendsünden entschuldigen können. Stattdessen lachte er über Fragen der Richterin und beschimpfte die Medienschaffenden.
Im Urteil hielt die Richterin fest, er zeige keine «aufrichtige Reue». Sie verurteilte ihn wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken. Dieser Ansatz richtet sich nach dem Einkommen. Embolo wollte dieses nicht offenlegen.
Die Justiz kannte es aber, da er vorbestraft ist. 2018 gab er an, er verdiene netto 1,8 Millionen Euro pro Jahr. Medienberichte nannten damals eine noch höhere Zahl. Für das Gericht spielt die Differenz keine Rolle, denn er hatte ohnehin den maximalen Tagesansatz erreicht.
Embolo verkündete nach der ersten Gerichtsverhandlung auf Instagram: «Nur Gott kann über mich richten.» Jetzt will er dennoch erneut ein irdisches Gericht urteilen lassen. Auch sein bester Freund, der die Nase gebrochen hat und deswegen wegen Körperverletzung verurteilt wurde, hat Berufung eingelegt.
Im Frühling schlug das Appellationsgericht den Parteien den Verhandlungstermin vor. Damals hätte Embolo eine Verschiebung ohne aussergewöhnliche Begründung beantragen können. Die Spiele der WM-Qualifikation waren längst terminiert. Doch nach der Terminverfügung gelten nur noch aussergewöhnliche Gründe. Seine Teilnahme ist wichtig, weil er nicht nur die Beurteilung bestreitet, sondern auch den Tatablauf. Deshalb müsste er in eigenen Worten erklären, wie es wirklich gewesen sein soll.
Embolo muss sich entscheiden, ob er den Gerichtstermin oder das Fussballtraining schwänzt. Ein Dispensationsgesuch ist am Gericht bisher nicht eingegangen. Auf Anfrage schreibt sein Verteidiger nur: «Mein Klient möchte sich in dieser Sache zurzeit nicht äussern.» Es gilt die Unschuldsvermutung.
Auf dem Fussballplatz kann Embolo mehr gewinnen als im Gerichtssaal. Doch wenn er den Gerichtstermin schwänzt, muss er mit einer Ordnungsbusse rechnen. Schon bei der ersten Gerichtsverhandlung blieb er der Urteilsverkündung unentschuldigt fern. Damals liess die Richterin Gnade walten. (aargauerzeitung.ch)
und bei Embolo hat sich derart viel Fehlverhalten aufsummiert, ohne je Reue oder Einsicht zu sehen, da wäre der Verband in der Pflicht und die Konsequenz zu ziehen.