Die Untersuchung habe gezeigt, dass der damalige FCL-Präsident Stefan Wolf es im letzten Herbst versäumte, bei der Eingangskontrolle Stichprobenkontrollen bei den Matchbesuchern durchzuführen und verbotene Gegenstände abzunehmen. Dadurch habe er koordinierte Fanaktionen ermöglicht, die hätten verhindert werden können, so die Luzerner Staatsanwaltschaft.
Nach dem Fussballspiel YB gegen den FC Luzern kam es am 19. Oktober 2024 in Bern zu Ausschreitungen. Darauf erteilte die Luzerner Polizei eine Massnahme der Stufe 3 beim sogenannten Kaskadenmodell der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Diese Massnahme zog eine Sektorsperre der Heimkurve beim Spiel FC Luzern gegen Yverdon eine Woche später nach sich. Der Luzerner Regierungsrat erlaubte, dass die Fans mit Tickets in anderen Sektoren untergebracht werden. «Koordinierte Fanaktionen» waren jedoch verboten. Am 26. Oktober erfolgte der Einlass der FCL-Fans aber ohne jegliche Kontrolle, weshalb es zu eben solchen «koordinierten Fanaktionen» kam, so die Staatsanwaltschaft.
Bei den Stichprobenkontrollen hätten den Fans unter anderem die dutzenden vor dem Anpfiff geschwenkten Fahnen abgenommen werden müssen. «Indem man die FCL-Fans mit den sichtbar mitgetragenen Fanutensilien passieren liess, ermöglichte man ihnen eine koordinierte Fanaktion, obwohl dies hätte verhindert werden können», argumentiert die Staatsanwaltschaft gemäss «zentralplus».
Neben der Busse in Höhe von 2000 Franken muss der ehemalige FCL-Präsident amtliche Gebühren von 620 Franken berappen. Das Urteil ist rechtskräftig. (nih/sda)