Spanner-Skandal: Schweizer Schiri soll Spielerinnen auch in Wohnungen gefilmt haben
Ein Schweizer Schiedsrichter soll während seiner Zeit als Vereinsfunktionär beim österreichischen SCR Altach die Spielerinnen in der Kabine gefilmt haben. Dies kam in der vergangenen Woche ans Licht. Nun berichtet der Blick, dass der Spanner-Skandal noch weitreichender gewesen sei. So solle der frühere Altach-Funktionär die Spielerinnen gar in ihren eigenen vier Wänden gefilmt haben.
Dank Zweitschlüsseln habe er zu den Privatwohnungen Zugang gehabt. Mindestens 15 Spielerinnen seien demnach insgesamt betroffen. Mehrere von ihnen wollen angeblich nicht mehr in die Wohnungen zurück und übernachten in Hotels.
Bei dem Verdächtigen handle es sich um einen Schweizer Top-Schiedsrichter, der in dieser und der letzten Saison in unterschiedlichen Funktionen in Super League und Challenge League zum Einsatz gekommen war. Den Schweizerischen Fussballverband habe er darum gebeten, vorerst nicht mehr eingesetzt zu werden, wie dieser erklärte. In dieser Woche soll der mutmassliche Täter vernommen werden.
Anlaufstellen für Opfer von sexueller Gewalt
Sexuelle Übergriffe können in den unterschiedlichsten Kontexten stattfinden. Hilfe im Verdachtsfall oder bei erlebter sexueller Gewalt bieten etwa die kantonalen Opferhilfestellen oder die Frauenberatung Sexuelle Gewalt. Für Jugendliche oder in der Kindheit sexuell ausgebeutete Erwachsene gibt es in Zürich die Stelle Castagna. Betroffene Männer können sich an das Männerbüro Zürich wenden. Wenn du dich sexuell zu Kindern hingezogen fühlst oder jemanden kennst, der diese Neigung hat, kann dir diese Stelle weiterhelfen.
Österreichische Medien berichteten in der Vorwoche von rund 70 Terrabyte an Daten, welche die Behörden sichergestellt hätten. Dies entspräche rund 1550 Stunden hochauflösendem Videomaterial. Gemäss Blick stammen die Aufnahmen aber eben nicht nur aus der Kabine, sondern auch aus den Privatwohnungen.
Gemäss dem österreichischen Juristen Peter Vogl, der sich gegenüber der Kronen Zeitung darüber geäussert hatte, droht im Falle einer Verurteilung bis zu ein Jahr Haft. «Sechs Monate Freiheitsstrafe für die Anfertigung, zwölf Monate bei Weitergabe», so Vogl. Laut «Blick» gebe es Hinweise auf das zweite Vergehen. (nih)
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