Der FC Luzern sei für Bernhard Alpstaeg keine Herzensangelegenheit, sondern ein Spielzeug gewesen. Dies sagte der Anwalt des FCL heute im Prozess gegen den Aktionär, der sich mitunter wegen Nötigung verantworten muss.
Sein Mandant sei von Alpstaeg unter Druck gesetzt worden, sagte der Anwalt von Josef Bieri, dem interimistischen Präsidenten des FC Luzern, am Mittwoch am Luzerner Kriminalgericht. Sein Mandant habe gemerkt, dass es Alpstaeg mit der «dreckigen Wäsche» ernst meinte. Zudem sei er überzeugt gewesen, dass seine E-Mails gehackt und sein Telefon abgehört werde.
Der Anwalt des FCL erklärte weiter, Alpstaeg habe zwar behauptet, der Club liege ihm am Herzen, doch das stimme nicht. In Wahrheit habe er sich gegen die Lizenz für den FC Luzern gestellt und die Organe des Clubs mehrfach öffentlich schlechtgemacht. «Für ihn war der FCL eher ein Spielzeug oder ein Machtinstrument», so der Anwalt. Dem Beschuldigten sei jedes Mittel recht gewesen, um dem Verein zu schaden. Der Anwalt sagte weiter, es gebe keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Josef Bieri, Marco Sieber, Hans Schmid und Samih Sawiris. «Sie sind unbescholtene Bürger mit einwandfreiem Leumund.»
Der Anwalt der damaligen FCL-Aktionäre Marco Sieber, Hans Schmid und Samih Sawiris sagte, seine Mandanten hätten übereinstimmend gesagt, sie hätten sich nichts zu Schulden kommen lassen. Gegen Ende seines Plädoyers erklärte er, der Tatbestand der Nötigung sei «eindeutig erfüllt» und zitierte aus einem Entscheid des Bundesgerichts.
Im Plädoyer des Anwalts der FCL Holding AG ging es um den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Der Anwalt sagte, der Erwerb von 60 Prozent der Stadionaktien sei kein Versuch gewesen, sondern ein «vollendetes Delikt». Der Beschuldigte habe sich die Aktien der Stadion Luzern AG «einverleibt». Die Firma von Alpstaeg habe bis heute 60 Prozent der Aktien unter ihre wirtschaftliche Kontrolle gebracht.
Alpstaeg habe im Geheimen Vorkehrungen getroffen, die Stadionaktien zu kaufen, ohne die Holding über den Kauf zu informieren, erklärte der Anwalt. Als Verwaltungsrat habe er vom Vorverkaufsrecht der anderen Aktionäre und der Holding gewusst. Der Beschuldigte habe mit dem Kauf seine Treuepflicht verletzt, indem er in Eigeninteresse gehandelt habe. Den Schaden habe der FC Luzern davongetragen. «Er wollte das Stadion als Schnäppchen für sich und nicht für den FCL», so der Anwalt. (sda)