Sportlich läuft es dem deutschen Tennis-Star Alexander Zverev derzeit bestens. Der 27-Jährige hat erst gerade das ATP-Masters-Turnier von Rom gewonnen und steht am French Open in Paris nun in der dritten Runde, nachdem er bei seinem ersten Auftritt mit einer reifen Leistung Sandkönig Rafael Nadal bezwungen hatte.
Doch auf der privaten Seite droht Zverev Unheil. In Berlin beginnt heute ein Prozess gegen den Tennisspieler. Der Vorwurf: häusliche Gewalt.
Brenda Patea, die Ex-Partnerin von Alexander Zverev, wirft dem Olympiasieger von Tokio vor, sie bei einem Streit gewürgt zu haben. Die mutmassliche Tat soll sich vor vier Jahren, in der Nacht auf den 21. Mai 2020, zugetragen haben. Zverev soll sie im Flur eines Apartmenthauses gegen die Wand gedrückt und gewürgt haben. Noch Wochen später habe sie unter Schluckbeschwerden und Nackenschmerzen gelitten, behauptet Patea, die mit Zverev eine gemeinsame Tochter hat. Zur Zeit des Vorfalls befanden sich Zverev und Patea noch mitten in einem Sorgerechtsstreit.
Im Oktober 2023 erliess das Berliner Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl gegen Zverev. Diesem zufolge sollte der deutsche Tennis-Star eine Geldstrafe von 450'000 Euro zahlen. Hätte Zverev dem Folge geleistet, wäre es nicht zu einem Prozess gekommen. Doch der 27-Jährige legte Einspruch ein und sorgte so für die Gerichtsverhandlung.
Heute beginnt in Berlin der Prozess gegen Alexander #Zverev. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Tennisprofi vor, im Mai 2020 seine damalige Freundin attackiert zu haben. Er bestreitet den Vorwurf. Zverev ist derzeit bei den French Open in Paris und muss nicht vor Gericht erscheinen pic.twitter.com/cJY6hLOtf2
— Wiebke Ramm (@WiebkeRamm) May 31, 2024
Das Gericht erlaubt es Zverev, sich während des Prozesses durch Anwälte vertreten zu lassen. So kann der Olympiasieger in Paris am French Open spielen, obwohl ein Prozess gegen ihn läuft.
Wie es in Fällen vom Vorwurf der häuslichen Gewalt oft vorkommt, steht es Aussage gegen Aussage. Zeugen gibt es keine. Auch eine Dokumentation von allfälligen medizinischen Beweisen an Pateas Körper existiert nicht.
Deshalb will sich die Staatsanwaltschaft auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten der Psychologin Renate Volbert beziehen, wie der «Stern» berichtet. Sie soll eingeschätzt haben, wie realistisch und – eben – glaubwürdig Pateas Schilderungen vom Vorfall sind.
Zverevs Anwälte wollen die Aussagen der Influencerin widerlegen, indem sie ihre Glaubwürdigkeit untergraben. Sie sagen, dass ein Würgen, wie von Patea beschrieben, medizinische Spuren hinterlassen hätte, die aber nicht existieren. «Es ist praktisch unmöglich, dass sich der Sachverhalt wie von der Anzeigenerstatterin behauptet zugetragen hat», erklärten Zverevs Anwälte.
Nein. Olga Sharypova, eine weitere Ex-Freundin von Zverev, hatte 2020 auf Social Media ebenfalls berichtet, dass der Tennis-Star sie während ihrer früheren Beziehung tätlich angegangen haben soll. Sharypova veröffentlichte Bilder, die Verletzungen von den mutmasslichen Übergriffen zeigen sollen.
Im Gegensatz zu Patea hat Sharypova den Olympiasieger von 2020 aber nie angezeigt. Während des Sorgerechtsstreits mit Patea wollte Zverev der Mutter seiner Tochter allerdings verbieten, auf irgendeine Art und Weise mit Sharypova Kontakt aufzunehmen. Die ATP hat nach den Vorwürfen Sharypovas Untersuchungen eingeleitet und diese im Januar 2023 wegen «ungenügender Beweislage» eingestellt.
ATP says no action will be taken against Alexander Zverev in abuse inquiry. “A major independent investigation into Alexander Zverev has found insufficient evidence to substantiate published allegations of abuse. As a result, no disciplinary action will be taken by ATP.”
— Simon Cambers (@scambers73) January 31, 2023
Heute steht der erste Prozesstag in Berlin an. Das Amtsgericht Tiergarten rechnet mit einem längeren Prozess und hat insgesamt zehn Verhandlungstage bestimmt – bis in den Juli hinein. Es könnte also noch mehrere Wochen dauern, bis ein Urteil feststeht.
Jeder, der auch nur irgendwie Vertrauen in ein Rechtssystem hat muss in diesem Fall für einen Freispruch sein. Selbst wenn er sie gewürgt haben sollte fehlt die grundlegende Anforderung für eine Verurteilung: zweifelsfrei nachweisen zu können was geschehen ist.
Es wäre ein absoluter Skandal aufgrund von "Glaubwürdigkeit" der Aussage des Opfers eine Person zu verurteilen.
Das mag für ein Opfer sehr bitter sein aber ohne Beweis keine Verurteilung!