Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das Strafverfahren nach dem tödlichen Unfall von Gino Mäder an der diesjährigen Tour de Suisse eingestellt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag schrieb.
Es habe keiner Drittperson ein strafrechtlich relevantes Verhalten am Tod des Radprofis angelastet werden können, so die Staatsanwaltschaft weiter. Dies hätten die durchgeführten Befragungen, die Überprüfung des von Mäder gefahrenen Fahrrades sowie die Untersuchung der Leiche ergeben.
Die genauen Umstände des Unfalls, bei welchem Radprofi Gino Mäder sein Leben verlor, spielen für seine Familie keine Rolle. Warum dies so ist, erklären Mutter und Schwester eindrücklich bei #SRFGredigDirekt. pic.twitter.com/A1xeYTXgs4
— SRF (@SRF) October 28, 2023
Die Staatsanwaltschaft hielt weiter fest, dass die für die Sicherheit zuständigen Funktionäre ihren Pflichten nachgekommen seien. Dass die Verantwortlichen die Kurve, in der Mäder stürzte, nicht als «warnerforderlich» eingestuft haben, sei nicht zu beanstanden.
Auch fand die Staatsanwaltschaft gemäss ihren Angaben keine Hinweise darauf, dass der Unfall von Mäder mit demjenigen von Magnus Bratli Sheffield im Zusammenhang steht. Sheffield sei in einer früheren Fahrergruppe an derselben Stelle wie Mäder von der Strasse abgekommen.
Mäder fuhr gemäss der Staatsanwaltschaft am 15. Juni bei der Abfahrt vom Albulapass in einer Kurve ohne Dritteinwirkung über den Strassenrand hinaus. Anschliessend stürzte er über eine Böschung in ein Bachbett.
Die Abklärungen durch die Rechtsmedizin hätten ergeben, dass Mäder am Tag darauf an den Folgen der schweren Kopfverletzungen, die er sich beim Unfall zugezogen hatte, verstarb. Die Staatsanwaltschaft leitete unmittelbar nach dem Unfall von Mäder ein Verfahren ein. (sda)