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Yanni Gentsch: Belästigte Joggerin überreicht Petition gegen Voyeurismus

Video: instagram/yannigentsch

Nach Belästigung: Joggerin will Glüstler-Videos per Petition strafbar machen

Yanni Gentsch wurde beim Joggen heimlich gefilmt. Die Kölnerin ertappte den Voyeur – ein Video davon ging viral. Weil juristische Schritte gegen den Mann nicht möglich waren, will sie nun per Petition eine Gesetzesänderung erwirken.
26.08.2025, 13:0226.08.2025, 16:56

Die 30-jährige Yanni Gentsch erlebte im Februar beim Joggen einen Vorfall, der sie bis heute beschäftigt. Ein Voyeur fährt ihr damals auf dem Fahrrad hinterher und filmt heimlich ihren Hintern. Als der Werbetexterin aus Köln auffällt, was geschieht, hält sie an und stellt den Mann zur Rede. Die Konfrontation hält wiederum sie auf ihrem Mobiltelefon auf Video fest. Und genau dieses Video geht danach viral.

Seit Februar ist in der Angelegenheit nun einiges geschehen. Als Gentsch den Mann anzeigen wollte, war ihr mitgeteilt worden, dass dies trotz der offensichtlichen Beweilsage nicht möglich sei. Denn: Seine Tat und sein Verhalten seien in Deutschland nicht strafbar. Ein Straftatbestand wäre nur erfüllt gewesen, wenn der Mann nackte Haut gefilmt hätte.

Das will die 30-Jährige seither ändern. Sie hat eine Petition lanciert und will damit eine Gesetzesänderung erwirken, die Voyeur-Aufnahmen strafbar macht. Mit über 105'000 Unterschriften hat sie diese nun dem Justizminister von Nordrhein-Westfalen (NRW), Benjamin Limbach, in Düsseldorf überreicht.

Video: instagram/yannigentsch

Limbach kündigte für die nächste Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und des Bundes im November einen entsprechenden Vorstoss an, dessen Ziel eine bundesweite gesetzliche Regelung zur strafrechtlichen Ahndung von sexuell motivierten Bildaufnahmen sei.

«Heimliche Aufnahmen des Intimbereichs sind keine Bagetelle.»
Dr. Benjamin Limbach, Justizminister NRW

Limbach (Grüne) ist der Fall auch ein persönliches Anliegen und er bedankte sich bei Gentsch fürs Publikmachen und ihr bisheriges Engagement. Damit sei eine notwendige rechtspolitische Debatte angestossen worden, so der Jurist, denn der Fall lege schonungslos eine Lücke im Strafrecht offen.

Ein Lösungsansatz könnte eine Anpassung eines Paragrafen des Strafgesetzbuches sein, der vor vier Jahren schon zum Thema wurde, als das sogenannte Upskirting, also das Filmen unter den Rock, strafbar gemacht wurde. «Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert werden», fordert der Minister.

«Sexualisierte Belästigung ist nie harmlos»

Der Voyeur in Gentschs Fall wirkte zunächst einsichtig. So wirkt er im Video sichtlich überrumpelt und beschämt und stimmt zu, die Videos zu löschen. Später jedoch warf er der 30-Jährigen vor, selbst schuld zu sein, da sie die falsche Hose getragen habe.

Hier das ursprüngliche Video, das über 16 Millionen Aufrufe hat:

Video: instagram/yannigentsch

Tatsächlich hat Gentsch heute keine rechtliche Handhabe, weil sie eine Hose getragen hat. Nur, wenn nackte Haut im Spiel gewesen wäre, hätte sie gegen den Voyeur vorgehen können.

«Es geht um eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden muss, damit unser Strafrecht Betroffene schützt und nicht Täter.»
Yanni Gentsch

Ihr Fall zeige, dass eine Frau einen Übergriff erleben und am Ende trotzdem ohne rechtliche Handhabe dastehen könne, so Gentsch. Das sei für sie unbegreiflich, zumal sexualisierte Belästigung nie harmlos sei, sondern «der erste Schritt einer Gewaltspirale». (lzo)

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