Das Bundesgericht hat das Urteil des Bezirksgerichts Zürich gegen den ehemaligen Raiffeisenbank-Chef Pierin Vincenz wieder in Kraft gesetzt. Das Zürcher Obergericht wollte den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückweisen. Nun muss es die Berufungsverhandlung durchführen.
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen die vom Zürcher Obergericht festgestellten Mängel im Verfahren gegen Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte gut, wie es am Donnerstag mitteilte.
Anders als das Obergericht erachtet das Bundesgericht die Anklageschrift im vorliegenden Fall nicht als zu detailliert. Auch das Recht auf Übersetzung für einen nicht deutschsprachigen Beschuldigten sei nicht verletzt worden. Das Bundesgericht hat den Fall nun zur Neubeurteilung an das Obergericht zurückgewiesen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte 2020 Anklage gegen Vincenz und sechs weitere Personen erhoben. Vincenz und einem weiteren Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, Geschäftskreditkarten für private Zwecke verwendet zu haben. An der Verhandlung sprach der Staatsanwalt unter anderem von einer «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu». Zudem sollen die beiden Hauptbeschuldigten zum Nachteil ihrer Arbeitgeber auf die Übernahme von Firmen hingewirkt haben, an denen sie sich heimlich beteiligt haben sollen.
Das Bezirksgericht Zürich sprach Vincenz und einen zweiten Hauptbeschuldigten im April 2022 des Betrugs, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen passiven Bestechung schuldig. Vincenz wurde zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten, der zweite Hauptbeschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt.
Das Obergericht hob das Urteil im vergangenen Jahr auf, weil der hohe Detaillierungsgrad der Anklageschrift den gesetzlichen Rahmen sprenge. Eine effektive Verteidigung werde dadurch erschwert. Zudem sei die Anklageschrift für einen französischsprachigen Beschuldigten nicht übersetzt worden. (sda)
Der Rechtsstaat funktioniert ab und zu wohl doch noch.