Wirtschaft
Österreich

René Benko stellt Antrag auf Privatinsolvenz

René Benko möglicherweise vor Privatinsolvenz

07.03.2024, 13:3607.03.2024, 15:01

Der Tiroler Immobilieninvestor René Benko steht möglicherweise vor der Privatinsolvenz. Benko habe «als Unternehmer» einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, zur Nachrichtenagentur APA.

ARCHIV - 02.03.2020, Nordrhein-Westfalen, D
René Benko.lBild: keystone

Laut Anwalt Norbert Wess wurde der Antrag gestern am Abend eingebracht. Zuvor hatten «Kronen Zeitung» und «Standard» online über die Stellung eines Antrages seitens Benkos berichtet.

Fink rechnete mit einer Entscheidung des Insolvenzrichters entweder am Freitag oder zu Beginn kommender Woche. Damit wurde der wegen der Signa-Pleite schwer in Bedrängnis geratene Tiroler selbst aktiv. Die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich hatte nämlich zuletzt gegen ihn beim Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag eingebracht.

Insolvenzrichter entscheidet diese Woche

Diese Woche sollte der Insolvenzrichter bekanntgeben, ob diesem stattgegeben wird oder nicht und somit eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit besteht. Bis Dienstag sollten noch weitere Unterlagen bzw. Urkunden durch die Parteien vorgelegt werden.

Mitte Februar hatte eine sogenannte «Insolvenzeröffnungstagsatzung» stattgefunden. Benko hatte bei der nicht öffentlichen Verhandlung in seiner Heimatstadt im Februar nicht anwesend sein müssen und war wenig überraschend auch nicht erschienen.

In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Gegenüber der APA hatte es im Vorfeld geheissen, dass die Benko-Seite jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen werde. Der Antrag sollte sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.

Entscheidung war erwartet worden

Der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) hatte übrigens bereits am Dienstag damit gerechnet, dass der Investor selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen könnte. Und zwar für den Fall, dass die fälligen Verbindlichkeiten tatsächlich derzeit nicht bedient werden können und damit Zahlungsunfähigkeit vorliege.

«Würde der Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit vorliegen und würde Herr Benko selbst einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen, könnte er die Verfahrensart (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder Konkursverfahren) im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei wählen», hatte Klaus Schaller, KSV1870-Leiter der Region West, erklärt. Vorerst blieb nun offen, welche der angeführten Verfahrensarten Benko wählte. (saw/awp/sda/apa)

Update folgt ...

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