Wirtschaft
Schweiz

Was mit deinem Geld passiert, wenn deine Bank Konkurs geht

Und ... es ist weg – was mit deinem Geld passiert, wenn deine Bank hops geht

17.02.2017, 20:5121.03.2017, 14:16
beni manz / moneyland.ch
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Ein Artikel von
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Die Wall Street wird gerade von der Trump-Regierung wieder dereguliert. Manche Prognostiker sehen deshalb bereits die nächste Bankenkrise am Horizont. Wir erinnern uns: Die letzte Krise brachte auch einzelne Schweizer Banken in Nöte.

Aber was passiert eigentlich, wenn deine Bank Konkurs geht? Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt.

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Schweizer Banken gelten im internationalen Vergleich als überdurchschnittlich sicher. Trotzdem lohnt es sich zu wissen, was bei einem Bankenkonkurs mit dem eigenen Geld passiert. In einem solchen Worst-Case- Szenario kommt nämlich der so genannte Einlegerschutz zum Tragen.

Mit dem Begriff «Einlagen» meint der Finanzjargon nichts anderes als Guthaben von Bankkunden, also Forderungen gegenüber der Bank. Dazu gehören zum Beispiel deine Guthaben auf Privatkonten, Sparkonten oder Kassenobligationen. Wertschriften wie Aktien sind hingegen keine Einlagen.

Einlegerschutz mit drei Sicherheitsstufen

Im Prinzip gibt es drei zentrale Sicherheitsstufen im Schweizer Einlegerschutz: Erstens die privilegierte Auszahlung, zweitens die Einlagensicherung und drittens das Konkursprivileg. Alle drei Mechanismen gelten nur für einen begrenzten Betrag, nämlich 100'000 Franken pro Person und Bank.

Erste Sicherheit: Privilegierte Auszahlung

Bei einem Bankenkonkurs erhältst du als Kunde möglichst rasch deine Guthaben wieder zurück – bis zu einem Betrag von 100'000 Franken. Diese bezahlt die Bank aus den liquiden Mitteln, sofern diese noch vorhanden sind. Ist die Bank allerdings nicht mehr flüssig, kommt die Einlagensicherung zum Tragen.

100'000, alright!

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Zweite Sicherheit: Einlagensicherung

Wenn dir die Bank dein Geld nicht mehr bis zu einer Höhe von 100'000 Franken zurückzahlen kann, kommt die Einlagensicherung des Vereins «esisuisse» in Spiel. Diese versichert aber ebenfalls höchstens 100'000 Franken pro Kunde und Bank. Auch wenn dein Vermögen über mehrere Konten bei der Bank verteilt ist, erhältst du maximal 100'000 Franken von der Versicherung zurück.

Achtung: Die Einlagensicherung ist auf insgesamt 6 Milliarden Franken beschränkt. Das klingt nach viel Geld, ist aber eher wenig, wenn eine grössere Bank Konkurs geht. Im schlimmsten Fall erhältst du also auch von der Einlagensicherung nicht dein ganzes Geld zurück. Immerhin kannst du auf den Bundesrat hoffen, der im Notfall die Einlagensicherung aufstocken kann.

Ich will mein Geld zurück!

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Dritte Sicherheit: Konkursprivileg

Wenn auch die Einlagensicherung nicht hinreicht, gibt es noch das so genannte Konkursprivileg als dritte Sicherheit. Das bedeutet, dass deine Guthaben (wieder bis zum einem Betrag von 100'000 Franken) in die zweite Konkursklasse eingeteilt werden. Diese wird gegenüber der dritten Konkursklasse bevorzugt behandelt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass du nachträglich noch Geld bekommst. Eine Garantie gibt es aber nicht.

«Blased mer doch id Schueh.»

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Was passiert mit deinem Vorsorgeguthaben?

Dein Guthaben auf 3a-Konten und Freizügigkeitskonten werden ebenfalls privilegiert behandelt. Im Unterschied zu Einlagen auf Privat- und Sparkonten gibt es für deine Vorsorgekonten aber keine Einlagensicherung. Für die privilegierte Behandlung in der Konkursmasse gilt ebenfalls nur ein Betrag von 100'000 Franken, aber unabhängig von deinen übrigen Kontoguthaben.

Was hat es mit der Staatsgarantie auf sich?

Wenn du Kundin bei einer Kantonalbank bist, kommst du in den Genuss einer zusätzlichen Sicherheit, nämlich der unbeschränkten Staatsgarantie. Der Kanton haftet dann also für die Bankkunden. Davon ausgenommen sind die Waadtländische Kantonalbank, die Berner Kantonalbank und die Genfer Kantonalbank. Auch die Postfinance kennt keine Staatsgarantie mehr. Viele Kantonalbanken gelten also als besonders sicher, bieten aber in der Regel auch nicht die besten Konditionen an.

Was passiert mit deinen Aktien?

Aktien und andere Wertschriften sind keine Einlagen. Du erhältst deine Wertschriften wie Aktien und Anleihen aber im Konkursfall in der Regel zurück. Wenn du im Depotvertrag die Weiterverleihung der Aktien (so genanntes Securities Lending) erlaubt hast, besteht aber ein Verlustrisiko.

Anlagefonds und ETFs sind noch etwas sicherer, da sie als Sondervermögen gelten und deshalb nicht in die Konkursmasse fallen. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen: Wenn die Fonds mit strukturierten Produkten wie Swaps operieren, besteht ein Ausfallrisiko.

Was passiert mit deinen Bankschulden?

Vielleicht gehst du davon aus, dass sich im Konkursfall auch deine Hypo-Schulden in Luft auflösen. Dann hast du dich zu früh gefreut. Vielmehr wird deine Hypothek an eine andere Bank weiterverkauft oder ausserordentlich gekündigt (sofern der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht).

Hypotheken weiterverkaufen? Das kommt mir bekannt vor ...

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Bei Hypotheken stellt sich aber die Frage, ob Guthaben und Schulden im Konkursfall querverrechnet werden. Dazu gibt es in Hypothekarverträgen häufig einen so genannten Verrechnungsausschluss, der ein solches Verrechnungsrecht für den Kunden ausschliesst. Eine solche Klausel ist aber unter Rechtsexperten umstritten.

Also: Wenn dir deine illiquide Bank dein Sparkonto-Guthaben in der Höhe von 40'000 Franken nicht zurückzahlen kann, heisst das in der Regel nicht, dass deine Hypothekarschuld um 40'000 Franken verringert wird. Allerdings kannst du auch nach Abschluss deines Hypothekarvertrags noch versuchen, den Verrechnungsausschluss streichen zu lassen.

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37 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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walsi
18.02.2017 07:30registriert Februar 2016
Die Forderungen gegenüber der Bank sind nur deshalb nicht sicher weil wir ein Schuldgeldsystem haben. Hätten wir ein Vollgeldsystem gäbe es dieses Problem nicht. Bei einem Vollgeldsystem sind die Einlagen echte Vermögen und keine Forderungen, die nur fälschlicherweise als Vermögen bezeichnet werden.
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dF
17.02.2017 21:19registriert November 2015
Und ... es ist weg – was mit deinem Geld passiert, wenn deine Bank hops geht
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flausch
18.02.2017 02:12registriert Februar 2017
abgesehen davon sind die Banken noch weiter Privilegiert.
Sie können mit X Milliarden Steuerfranken gerettet werden. Sprich mit UNSEREM Geld. Danach weiterhin Bonis bezahlen und nach 7Jahren sich FREIWILLIG entscheiden doch mal wieder Steuern zu bezahlen.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/vom-sorgenkind-zum-goldesel-die-ubs-will-wieder-steuern-zahlen/story/24118623

Jaja die Banken!
Oups du hast zwar 150 000 auf dem Konto aber eigentlich hast du gar nichts als die Hoffnung das fals du was zurückkriegst das wenige nicht noch von der Teuerung gefressen wird...
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