Wieso grosse Finanzsünden lange ungesühnt bleiben – und kleine nicht
Andreas Waespi ist ein ehemaliger CEO, dessen Karriere als Bankchef im Herbst 2014 abrupt zu Ende ging. Die Finanzmarktaufsicht belegte Waespi mit einem dreijährigen Berufsverbot, als er 53 Jahre alt war. Der Manager war gerade dabei, als Leiter der Bank Coop, der Vorläuferin der Bank Cler, an die Spitze der deutlich grösseren Aargauischen Kantonalbank zu wechseln, als ihn die Aufsichtsbehörde ausbremste.
Der Vorwurf: Die Bank Coop habe den Kurs der eigenen Aktien gestützt und Waespi trage die Hauptverantwortung dafür. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) machte das harte Verdikt öffentlich.
Zwar hatte Waespi den Handel mit eigenen Aktien schon im Sommer 2013 eingestellt, Monate bevor die Behörde allen Beaufsichtigten unmissverständlich zu verstehen gab: «Die Finma wird jegliches Verhalten, das darauf abzielt, den Kurs einer schweizerischen Effekte zu halten oder zu steuern, als marktmissbräuchlich qualifizieren und ahnden.» Doch der Hammer der Finma ging erst ein Jahr später auf Waespi und die Bank Coop nieder. Man habe sich eigentlich immer auf der sicheren Seite gefühlt, denn die Kurspflege diente ohnehin nur dem Zweck, die eigenen Aktionäre vor den unliebsamen Überraschungen eines illiquiden Marktes zu schützen, erinnert sich Waespi im Gespräch mit CH Media. «Wir handelten im guten Glauben.»
Züge eines Justizirrtums
Tatsächlich hat der Fall im Rückblick die Züge eines kuriosen Justizirrtums. Kein Schaden, keine persönliche Bereicherung – Waespi legte die Sache schnell ad acta. Von einem langwierigen und nervenaufreibenden Berufungsverfahren hatte man ihm abgeraten. Stattdessen gründete er seine eigene Beratungsfirma und hilft seither KMU im Umgang mit Banken.
Nicht immer enden aufsichtsrechtliche Konflikte so glatt wie dieser bald 12 Jahre alte Fall. Die Zürcher MBaer Merchant Bank lag in einem Fall von Geldwäscherei während mehr als zwei Jahren im Clinch mit der Finma. Das zähe Ringen um ein Enforcementverfahren war hängig beim Bundesverwaltungsgericht, als im Februar das amerikanische Financial Crimes Enforcement Network die Bank als primäres Risiko für Geldwäscherei an den Pranger stellte und ihr so schlagartig die Geschäftsgrundlage entzog.
Dazu sagte Finma-Direktor Stefan Walter kürzlich im Gespräch mit CH Media: «Wir hatten schon zuvor die Bewilligung entzogen und auch die aufschiebende Wirkung aufgehoben. Doch die Bank hat vor Gericht die aufschiebende Wirkung wieder erkämpft. Das zeigt: In der heutigen Gesetzgebung haben die Institute und ihre Eigentümer einen sehr starken Rechtsschutz. Das geht teilweise zulasten des Schutzes der Kundinnen und Kunden sowie der Reputation des Finanzplatzes.»
Schädlicher Rechtsschutz?
Eine Verhaltensänderung konnten die Schweizer Aufseher bei MBaer offensichtlich nicht bewirken. Ende Februar musste sie die Bank mit 60 Angestellten, 700 Kunden und einem Kundenvermögen von fast 5 Milliarden Franken über Nacht liquidieren.
Auch im aktuellen Streit, den der Graubündner Financier Remo Stoffel mit der Graubündner Kantonalbank, deren Tochter BZ Bank und indirekt mit Martin Ebner, dem ehemaligen Eigentümer der BZ Bank, ausficht, geht es im Grunde um die Frage: Wurde die Beseitigung aufsichtsrechtlicher Missstände hinausgezögert? So lange, dass am Ende ein Schaden von 500 Millionen Franken entstand, wie Stoffel in einer Zivilklage behauptet?
Priora, Stoffels Immobilienfirma, erklärt den Sachverhalt der laufenden Schadenersatzklage so: Die BZ Bank verwaltete im Auftrag von Priora und weiteren Kunden ein Sondervermögen mit Aktien der Firma United Machining Solutions. Anfang 2024 verzichtete die Bank im Rahmen einer Kapitalerhöhung ohne Entschädigung auf das Recht, privilegierte Stimmrechtsaktien zu beziehen. Laut einer Sprecherin der Priora geschah dies «zum Nachteil der bestehenden Investoren».
Der komplizierten Rede simpler Schluss: Zum Zuge kam ein anderer Investor, der sich die Bezugsrechte aneignen und mit einem verhältnismässig geringen Kapitaleinsatz die Stimmenmehrheit über die offenbar begehrenswerte Schleifmaschinenfabrik im Kanton Bern übernehmen konnte. Der Handelsregistereintrag vom 7.2.2024 zeigt: 125'000 neu geschaffene Aktien wurden zum Nominalpreis à 20 Rappen ausgegeben, während sich Stoffel und die bisherigen Aktionäre in 103'000 Aktien à nominal 1 Franken teilten. Inzwischen ist bekannt, dass es sich bei dem privilegierten neuen Investor um Martin Ebner beziehungsweise um dessen Beteiligungsfirma Patinex handelt.
Pikant: Ebner hatte die BZ Bank 1985 gegründet und sie während mehr als 30 Jahren als Eigentümer geführt. Erst im November 2018 erklärte er in einem Interview mit der NZZ seinen Rücktritt als Bankchef und den Rückzug von allen Organfunktionen, also auch vom Verwaltungsrat. Ebner begründete den Entscheid mit seinem Alter von damals 73 Jahren und dem Wunsch, sich mehr um Patinex und die eigenen Geschäfte zu kümmern. Die Ankündigung kam allerdings wie aus heiterem Himmel und der radikale Schnitt mutete umso seltsamer an, als Ebner immer noch Mehrheitseigentümer der BZ Bank war.
Alles hinter dem Vorhang
CH Media wunderte sich damals über diesen «eigentümlichen Rückzug» des einstigen Managerschrecks, der sich in den 1990er-Jahren mit den mächtigsten Akteuren auf dem Schweizer Finanzplatz denkwürdige Schlachten geliefert hatte. Der Rückzug wirkt hastig, vielleicht sogar etwas überstürzt, zumal für einen Mann, der sein unternehmerisches Lebenswerk vor Augen hat», war in den Spalten dieser Zeitung zu lesen.
Erst Jahre später wurde – erneut über die Medien – bekannt, dass die Finma im Januar 2018 eine «schwere» Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen der Finanzmarktgesetzgebung festgestellt und «eine geeignete Trennung der Funktionen innerhalb der Bank» verfügt hatte. Doch die BZ Bank wehrte sich gegen die Verfügung, sodass diese erst im Mai 2020 vom Bundesverwaltungsgericht in einem anonymisierten Urteil bestätigt wurde. Die erhobenen Rügen der Finma gegen die BZ Bank hätten sich gemäss dem letztinstanzlichen Urteil «zwar als teilweise begründet» erwiesen, «was sich im Ergebnis jedoch nicht ausgewirkt» habe. Die Rügen blieben auf gut Deutsch wirkungslos.
Konkret monierte die Finma, dass gewisse Personen gleichzeitig bei der BZ Bank wie auch bei Ebners eigener Beteiligungsgesellschaft Patinex in einer Organstellung tätig waren. Die Behörde kritisiert solche Doppelfunktionen, weil sie zu schädlichen Interessenkollisionen führen können. Im vorliegenden Fall bestand die Gefahr, dass sich die privaten Interessen der Patinex-Eigentümer mit den Interessen der BZ-Kunden vermischen.
Das war auch der mutmassliche Tatbestand, der die Marktüberwachungsstelle der Schweizer Börse, im Mai 2015 veranlasste, einen Bericht «betreffend den Verdacht auf Ausnützen von Insider-Informationen im Handel mit Aktien der X» (gemeint ist Mobilezone) an die Finma zu schicken, wie es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes heisst.
Aus der Six-Anzeige wurde drei Jahre später die Finma-Verfügung und weitere zwei Jahre später das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Kenntnis erlangte CH Media von dem Urteil und seiner langen Vorgeschichte erst 2022, als die Graubündner Kantonalbank (GKB) den Kauf der BZ Bank kommunizierte.
Angesprochen von CH Media auf die vom Bundesverwaltungsgericht gestützte Finma-Verfügung betonte GKB-Chef Daniel Fust, die Trennung der Funktionen nach Massgabe guter Corporate Governance sei bei der BZ Bank erfolgt. Deren Übernahme erfolge mit DER Zustimmung der Finma und der Transaktion sei eine gründliche Due Diligence vorausgegangen. «Reputationsrisiken darf sich eine Staatsbank wie unsere nicht leisten», sagte Fust.
In der damaligen Medienmitteilung hiess es zudem, Martin Ebner werde der Bank und ihrer neuen Eigentümerin via dessen Patinex weiterhin sein «Fachwissen im Anlagegeschäft» und die in den vergangenen Jahren erworbene «Private-Equity-Expertise» zur Verfügung stellen können.
Kleine Fische, grosse Fische
Nun aber behauptet Stoffel mit seiner Schadenersatzklage, dass eine geeignete Trennung der Funktionen doch nicht so stattgefunden hat und Interessenskonflikte nicht vermieden wurden. Das Urteil werden dereinst die Richter fällen. Schon jetzt lässt sich aber sagen: Sollte die Klage erfolgreich sein, wäre dies ein weiteres Indiz dafür, dass Finma-Chef Stefan Walter mit seiner Kritik am Rechtsschutz den Finger in einen wunden Punkt des Finanzmarktrechtes gelegt hat.
Schnelle Erfolge erzielt die Finma tatsächlich vor allem mit kleinen Fischen, wie das Beispiel von Andreas Waespi zeigt. Dieser Typus von Regelbrechern bleibt logischerweise leicht im Netz des Aufsichtsrechtes hängen, weil er arglos handelt und somit viele Spuren hinterlässt, die den Behörden die Beweisführung einfach machen.
Aber genau diese vermeintlichen Erfolge sind für die Finma ein zweischneidiges Schwert. Die Behörde läuft Gefahr, sich just in jenen Kreisen der Beaufsichtigten unbeliebt zu machen, wo Regeltreue im Prinzip hochgehalten wird. Es ist der Kreis, in dem die Finma eigentlich am meisten Zuspruch erhalten müsste. GKB und BZ Bank erachten Stoffels Klage als unbegründet und bestreiten die Forderung. (aargauerzeitung.ch)

