Weil ein Wirtschaftsanwalt im Zusammenhang mit dem Verfahren rund um den ehemaligen Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz schuldig gesprochen wurde, wird er nun definitiv aus dem Zürcher Anwaltsregister gestrichen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Anwalt im Oktober 2020 per Strafbefehl wegen mehrfacher Gehilfenschaft zu Betrug verurteilt. Er soll Vincenz und dessen Geschäftspartner Beat Stocker bei umstrittenen Firmendeals geholfen haben.
Gegen den Strafbefehl legte der Wirtschaftsanwalt keinen Einspruch ein. Die Verurteilung wurde damit rechtskräftig. Dies noch bevor sich der frühere Starbanker Vincenz sowie Mitangeklagte 2022 vor dem Zürcher Bezirksgericht in erster Instanz wegen Betrugsvorwürfen verantworten mussten.
Die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte im Kanton Zürich büsste den Anwalt in der Folge mit 8000 Franken. Wegen mehrfacher Verletzung der Berufsregeln verfügte sie auch dessen Löschung im kantonalen Anwaltsregister.
Er sei zwar rechtskräftig verurteilt worden, dies jedoch zu Unrecht, machte der Anwalt nun vor dem Bundesgericht geltend. Er habe die strafrechtlichen Vorwürfe in der Untersuchung stets bestritten. Den Strafbefehl habe er aus familiären, gesundheitlichen und finanziellen Überlegungen akzeptiert, um einen belastenden Gerichtsprozess in der Öffentlichkeit zu vermeiden.
Da die Anwalts-Aufsichtskommission auf seine inhaltlichen Erläuterungen gar nicht eingegangen sei, habe sie ihm das rechtliche Gehör verweigert. Deren Entscheid sei deshalb aufzuheben, forderte der Zürcher.
Dafür sieht das Bundesgericht aber - wie zuvor bereits das kantonale Verwaltungsgericht - keinen Anlass: Die inhaltlichen Einwände hätte der Wirtschaftsanwalt nach Treu und Glauben im Rahmen eines strafrechtlichen Rechtsmittelverfahrens vorbringen müssen.
Denn Voraussetzung für den Eintrag ins kantonale Anwaltsregister sei unter anderem, dass keine strafrechtliche Verurteilung wegen Handlungen vorliege, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren seien, hält das Bundesgericht in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Mit dem rechtskräftigen Strafbefehl wegen Gehilfenschaft zu Betrug bestehe aber eine solche Verurteilung.
Es sei einzig auf das Vorliegen einer Verurteilung abzustellen. Die vom Anwalt vorgebrachten Gründe, weshalb er den Strafbefehl akzeptiert habe, könnten nicht berücksichtigt werden. Die Anwalts-Aufsichtskommission und das kantonale Verwaltungsgericht hätten damit kein Bundesrecht verletzt.
Der Wirtschaftsanwalt wird damit aus dem Zürcher Anwaltsregister gelöscht. Im Januar hatte das Bundesgericht der Beschwerde des Mannes noch aufschiebende Wirkung zukommen lassen; der Beschluss der Anwalts-Aufsichtskommission durfte damit bis jetzt noch nicht vollzogen werden.
(Urteil 2C_1039/2021 vom 26. August 2022) (aeg/sda)
Wenn ein Anwalt in einem Film sowas sagen würde wäre ich entsetzt wegen dem schlechten Script...