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Bis 7000 Fr. Schadenersatz pro Fahrer: Konsumentenschutz klagt gegen VW und Amag

ARCHIVBILD ZUR VERBANDSKLAGE DER STIFTUNG FUER KONSUMENTENSCHUTZ GEGEN VW UND AMAG, AM DONNERSTAG, 7. SEPTEMBER 2017 - VW-Fahrzeuge bei AMAG Automobil und Motoren AG in Lupfig (AG) am Donnerstag, 1. O ...
VW-Fahrzeuge bei beim Schweizer Importeur Amag in Lupfig AG.Bild: KEYSTONE

Bis 7000 Fr. Schadenersatz pro Fahrer: Konsumentenschutz klagt gegen VW und Amag

07.09.2017, 08:0807.09.2017, 08:23
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Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat heute eine Verbandsklage gegen Volkswagen und den Autoimporteur Amag eingereicht. Die Klage soll den betroffenen Fahrzeughaltern zu einem Schadenersatz von 3000 bis 7000 Franken verhelfen.

Der Vorwurf der in Zürich eingereichten Klage lautet auf Irreführung, wie die SKS am Donnerstag mitteilte. Volkswagen und Generalimporteur Amag sollen die Autokäufer mit den Abgas-Manipulationen widerrechtlich getäuscht haben.

Neues Klage-Konzept

Leider gebe es in der Schweiz und Europa das Instrument der Sammelklage nicht, schreiben die Konsumentenschützer. Deshalb habe der Konsumentenschutz ein neues Klagekonzept entwickelt.

«Mit der Verbandsklage lassen wir einen Schweizer Richter prüfen, ob Volkswagen mit den Abgas-Manipulationen schweizerisches Recht verletzt hat», lässt sich SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder zitieren. Die richterliche Beurteilung bilde die Basis für eine darauf folgende Schadenersatzklage. Hierzulande seien rund 180'000 Fahrzeughalter betroffen.

Sara Stalder, Geschaeftsleiterin Stiftung fuer Konsumentenschutz SKS, aeussert sich zur Konsumentenagenda 2013, am Montag 17. Dezember 2012, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Neues Konzept: Sara Stalder, SKS-Geschäftsleiterin.Bild: KEYSTONE

Drohende Verjährung

Da die Kunden rund 15 Prozent des Kaufpreises zu viel bezahlt haben dürften, läge der entstandene Schaden zwischen 3000 und 7000 Franken pro Fahrzeughalter. Die Konsumentenschützer wollen die Klage auf Entschädigung noch dieses Jahr einreichen, auch wenn noch kein Urteil betreffend Irreführung vorliege.

Denn ab Januar 2018 drohten die Ansprüche der betroffenen Halter und Halterinnen zu verjähren. Deshalb sollten sich Betroffene möglichst bald über die Formulare des Konsumentenschutzes online dem Klageprojekt anschliessen, wie es weiter heisst.

Die Betroffenen mit Rechtsschutzversicherungen sollten ihre Ansprüche jetzt bei ihrer Versicherung anmelden. Für alle anderen wolle der Konsumentenschutz das Prozessrisiko übernehmen. Aufgefordert wurden Konsumenten, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, deren Wagenflotte betroffen ist.

US-Kunden besser gestellt

Bereits vor zwei Jahren war die SKS auf den VW-Konzern im deutschen Wolfsburg zugegangen, um eine Rahmenvereinbarung mit dem VW-Importeur Amag zu erzielen, die die Entschädigung aller Betroffenen sicherstellen sollte.

In den USA können Fahrer betroffener Autos mehr als 5000 Dollar Entschädigung bekommen. In Europa verweigerte VW bisher Kollektiv-Entschädigungen. Immerhin hatte sich die EU-Kommission im Sommer mit VW auf eine «De-Facto-Extragarantie» von zwei Jahren auf Bauteile geeinigt, die von der Reparatur betroffen sind. (sda)

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