Nun zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück. Das Urteil soll am Mittwoch, 13. April um 8.30 Uhr ebenfalls im Theatersaal des Volkshauses eröffnet werden, also kurz vor Ostern. Damit schliesst Sebastian Aeppli nach sieben Prozesstagen und fast zwei Monaten die Verhandlung.
Darum geht es beim Raiffeisen-Prozess
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Der Raiffeisen-Prozess ist zu Ende: Das Urteil wird am 13. April verkündet
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Das Urteil wird am 13. April verkündet
von PeterBlunschi
Etter wirft «Räubergeschichte» vor
von PeterBlunschi
Beat Stocker verzichtet auf ein Schlusswort, ebenso Stéphane Barbier-Mueller. Investnet-Mitgründer Andreas Etter wirft hingegen der Staatsanwaltschaft vor, eine «Räubergeschichte» erzählt zu haben. Ihre Ausführungen seien weit von der Realität entfernt. Er habe sich niemals widerrechtlich verhalten oder sein solches Verhalten unterstützt. Er sei in den letzten Jahren sehr hart bestraft worden für eine Tat, die er nicht begangen habe.
Vincenz: «Ich habe nichts Unrechtmässiges getan»
von PeterBlunschi
Pierin Vincenz tritt ans Rednerpult. Er will zum Verfahren und den Spekulationen wie erwartet nichts hinzufügen. Er sei sich aber bewusst, dass er in den 20 Jahren bei Raiffeisen Fehler gemacht und «manchmal übertrieben» habe. Er habe aber nie etwas mit dem Vorsatz gemacht, Raiffeisen oder Aduno zu schädigen. Er habe alle seine Zeit und sein Herzblut in diese Firmen investiert. Es sei ihm wichtig zu versichern, dass er nichts Unrechtmässiges getan habe. Deshalb ersucht er um einen Freispruch.

Eine letzte Pause
von PeterBlunschi
Die Ausführungen der Anwälte sind beendet. Es gibt nun noch eine Pause bis 16 Uhr, dann werden die Beschuldigten die Gelegenheit für ein Schlusswort erhalten. Es wird sich zeigen, ob sie diese nutzen werden.
Eine Herkulesaufgabe für das Gericht
von PeterBlunschi
Die Ausführungen sind und bleiben zäh, besonders bei den «Nebenschauplätzen». Er fühle sich wie in einer Universitätsvorlesung, meint Kollege Zulauf. Einfach ist die Materie definitiv nicht, aber das war von Anfang an klar. Keiner der Beteiligten wird es bedauern, wenn der «Monsterprozess» heute zu Ende geht. Das dreiköpfige Gericht muss sich nun aus dieser Menge an Aktenmaterial und mündlichen sowie schriftlichen Ausführungen ein Urteil bilden. Es ist nicht zu beneiden.
Der Vorwurf der Aktenverdrehung
von PeterBlunschi
Ein Begriff zieht sich durch fast alle Dupliken der Verteidiger: Aktenverdrehung. Sie versuchen damit, die Argumente der Staatsanwaltschaft zu zerzausen. Das ist einerseits Prozesstaktik, doch es deutet auch darauf hin, dass die Beweislage nicht einfach ist und die Anklage eine riskante Strategie fährt, auch wegen dem Grundsatz «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten). Eine Verurteilung bei den vier umstrittenen Transaktionen, bei denen sich Beat Stocker und Pierin Vincenz mit Hilfe der Mitbeschuldigten durch «Schattenbeteiligungen» bereichert haben sollen, ist möglich, aber alles andere als sicher.
Der nächste Angriff auf die Staatsanwälte
von PeterBlunschi
Den Abschluss im Reigen der Dupliken macht Nathan Landshut. Er vertritt den Genfer Immobilien-Unternehmer Stéphane Barbier-Mueller, Mitinhaber der Genève Credit & Leasing (GCL). Er hatte sich besonders erbost über die Anklage gezeigt und einzelne Medien verklagt. Landshut verwahrt sich gegen die «pauschalen, verleumderischen und unzutreffenden Vorwürfen» der Staatsanwaltschaft. Diese hat keine Möglichkeit mehr, sich ein weiteres Mal zum Fall zu äussern.
Beweislage ist «grotesk»
von PeterBlunschi
«Andreas Etter hätte gar nicht angeklagt werden dürfen», sagt Borbély und bringt auf den Punkt, was aus Sicht der Verteidiger für alle Beschuldigten gelten sollte. Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, es liege eine erdrückende Beweislage vor, sei nur noch «grotesk». Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin Raiffeisen hätten in ihren Repliken schlicht keine Argumente gehabt und sich auf Nebenschauplätze beschränkt.
Auftritt des ehemaligen FIFA-Mannes
von PeterBlunschi
Andreas Etter, der zweite Mitgründer der Private-Equity-Firma Investnet aus Herisau, hat wie Pierin Vincenz einen illustren Verteidiger: Cornel Borbély ist nicht nur ein renommierter Wirtschaftsanwalt. Bekannt wurde er vor allem durch eine Tätigkeit für die Ethikkommission des Weltfussballverbands FIFA, bis die Führung um Präsident Gianni Infantino ihm die Wiederwahl verweigerte.

User-Input von sigma2
von sigma2
Ich wette auf einen Freispruch.
Einstellung des Verfahrens gefordert
von PeterBlunschi
Der Prozess biegt auf die Zielgeraden ein. Nun dupliziert Fatih Aslantas, der Verteidiger von Investnet-Mitgründer Peter Wüst. Dieser kann am Prozess nicht teilnehmen, weil er an einer «irreversiblen neurologischen Krankheit» (es soll sich um Demenz handeln) leidet. Im Plädoyer hatte Aslantas aus diesem Grund eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Beobachter gehen davon aus, dass das Gericht diesem Antrag folgen wird.
Dünne Beweislage
von PeterBlunschi
In der Causa Locher geht es um die Übernahme der Firma Eurokaution, einem Anbieter von Mietkautionsversicherungen, sowie einer möglichen Beteiligung von Raiffeisen an der «Arena Thun», dem neuen Fussballstadion des FC Thun, inklusive möglicher Namensrechte. In diesem Fall scheint die Beweislage betreffend eine mögliche Provision für Pierin Vincenz dünn zu sein, was Wernli hervorhebt. Nun ist Pause bis 13.30 Uhr. Sebastian Aeppli bestätigt, dass der Prozess vermutlich heute zu Ende sein wird.
Lochers Anwalt will sich kurz fassen
von PeterBlunschi
Auch Blattmann beklagt die mediale Vorverurteilung und hält an seinen Anträgen fest. Nun tritt der Berner Fürsprecher Jürg Wernli ans Rednerpult, der Verteidiger des dispensierten Ferdinand Locher. Er will seine Duplik als einziger Anwalt der Mitbeschuldigten auf maximal 30 Minuten beschränken und kann so noch vor der Mittagspause «hineingequetscht» werden. Die drei weiteren Anwälte wollen je 45 Minuten sprechen. Damit dürfte die Verhandlung noch heute abgeschlossen werden.
Die Smarties-Metapher
von PeterBlunschi
Für die aus seiner Sicht selektive Wahrnehmung der Anklage verwendet Andreas Blattmann eine etwas spezielle Metapher: «Wer aus einer Packung Smarties nur die roten herauspickt und sich dann wundert, dass sich in seiner Hand nur rote befinden, beweist eine beschränkte Analysefähigkeit. Vor allem sollte er nicht behaupten, in den Packung befänden sich nur rote.»
Verteidigung als Telenovela?
von PeterBlunschi
Der Prozessrechte von Beat Stocker seien durch die Staatsanwaltschaft «gravierend eingeschränkt» worden, behauptet Blattmann. Statt ein entlastendes Dokument zu würdigen, habe sie der Verteidigung eine «Telenovela» vorgeworfen. Der Anwalt referiert erneut sehr detailliert und engagiert. Das ist kein Wunder, sein Mandant wird von der Anklage als eigentliches «Hirn» der vermeintlichen Schattenbeteiligungen bezeichnet.
Blattmann weist Lügen-Vorwurf zurück
von PeterBlunschi
Erstaunen und Bedenken hätten die Repliken bei ihm ausgelöst, sagt Blattmann. Die Staatsanwaltschaft habe eine Aktenwidrigkeit nach der anderen präsentiert und knüpft damit an Lorenz Ernis Ausführungen an. Er habe auch nie behauptet, gewisse Zeugen würden lügen. Der Staatsanwaltschaft fehle es schlicht an schlagkräftigen Argumenten.
Der Auftritt des Stocker-Anwalts
von PeterBlunschi
Nach einer 30-minütigen Pause folgt die Duplik von Beat Stockers Verteidiger Andreas Blattmann. Er hatte ein besonders ausuferndes und detailverliebtes Plädoyer gehalten. Hätte er nicht ganze Passagen übersprungen (im Fachjargon als «verlesen» bezeichnet), würde er wohl immer noch plädieren. Nun kann er zur Replik des Staatsanwalts Stellung nehmen.

Freispruch und Entschädigung gefordert
von PeterBlunschi
Lorenz Erni geht weiter auf die Fälle Genève Credit & Leasing (GCL), Eurokaution und Commtrain ein und weist die Anschuldigung einmal mehr zurück. Von Schmiergeldzahlungen könne keine Rede sein. Es ist ein wichtiger Aspekt, mit dem die Anklage den Vorwurf der Arglist zu begründen versucht. Erni hält an seinen Anträgen fest: Vincenz ist freizusprechen und angemessen zu entschädigen, auch wegen der «massiven medialen Vorverurteilung».
Erni disst den Staatsanwalt
von PeterBlunschi
Der Mensch hat ein Anrecht auf ein unbedachtes Wort, habe Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel gesagt und für einmal weise Worte gewählt, frotzelt Erni. Bei der Auswertung der abgehörten Telefongespräche aber sei er seiner Weisheit untreu geworden. Er habe «jedes Wort auf die Goldwaage gelegt». Der Vorwurf der Aktenverdrehung zieht sich durch Ernis gesamte Duplik.
«Ergebnisorientierte Spekulation»
von PeterBlunschi
«Aktenverdrehung» ist ein weiterer Vorwurf von Lorenz Erni an die Staatsanwälte in Zusammenhang mit der Übernahme von Investnet durch Raiffeisen. Die Behauptung, die Überweisung von Beat Stocker an Vincenz von 2,9 Millionen Franken, die den ganzen Fall ins Rollen brachte, stamme aus einer Schattenbeteiligung an Investnet, sei «ergebnisorientierte Spekulation».
Erni wirft Staatsanwälten Unwahrheiten vor
von PeterBlunschi
Jetzt sind die Verteidiger mit ihren Dupliken an der Reihe. Den Anfang macht Lorenz Erni, der Rechtsvertreter von Pierin Vincenz. In seinem Plädoyer hatte der Staranwalt die Anklage zerzaust. Nun wirft er der Staatsanwaltschaft vor, sie habe in ihrer Replik für die Galerie argumentiert und sogar «eindeutige Unwahrheiten» verbreitet, um seinen Klienten zu diskreditieren. Er weist einmal mehr alle Vorwürfe gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef zurück.
Ein Angeklagter hat Corona
von PeterBlunschi
Der vorsitzende Richter Sebastian Aeppli eröffnet den achten Verhandlungstag. Er verkündet, dass der Beschuldigte Ferdinand Locher an Corona erkrankt ist und von der Verhandlung dispensiert wurde. Den Auftakt macht die Replik des Anwalts von Nadja Ceregato. Die Ex-Frau von Pierin Vincenz tritt als Einziehungsbetroffene am Prozess auf. Es handelt sich um einen für den eigentlichen Fall eher unerheblichen Nebenschauplatz. Das Ehepaar ist seit etwas mehr als einem Jahr geschieden.
