Potz Hopfen und Malz! Das Reinheitsgebot wird 500. Zeit, das bayrische Biergesetz zu würdigen ...
Die deutsche Braubranche sticht an diesem Wochenende ein Fass an: Am Samstag feiert das bayerische Reinheitsgebot seinen 500. Geburtstag. Aber auch auf die Schweiz hat das älteste Konsumentenschutz-Gesetz der Welt, das noch in Kraft ist, seine Auswirkungen gehabt. Dazu gleich mehr.
Das Reinheitsgebot hatte in Deutschland zweierlei Zwecke zu erfüllen:
- Einerseits diente es der Abwehr von Hungersnöten. Mit der Verfügung, für das Bierbrauen Gerste zu verwenden, wollte man den Weizen den Bäckern fürs Brotbacken reservieren.
- Andererseits diente das Gebot dem Konsumentenschutz. Denn den vorher gebrauten so genannten Grutbieren waren Lorbeer, Ingwer, Anis, Wacholderbeeren, Eschenblätter, Fichtensprossen oder auch Bilsenkraut beigefügt worden, um den Geschmack zu würzen. Das war manchmal nicht ungefährlich, wie Franz Meussdoerffer und Martin Zarnkow in ihrem Buch «Das Bier» schreiben.
Das bayerische Reinheitsgebot strahlte auch auf andere deutsche Länder wie Baden oder Württemberg aus. Auch die Schweizer Braubranche blickte nach Norden.
Nicht wenige Brauereien hierzulande wurden im 19. Jahrhundert mit oder durch deutsche Brauer gegründet. Deutsches Bier genoss seit jeher einen hervorragenden Ruf und gerade um 1900 versuchten die Schweizer Brauer, die deutschen Bierstile zu imitieren, wie der Direktor des Schweizer Brauerei-Verbands (SBV), Marcel Kreber, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA festhält.
So gab es in Oberdorf BL ein Bayerisches Brauhaus und in Winterthur wurde von der Brauerei Haldengut ein «Wiener Märzen & Bayrisch-Bier» hergestellt, wie der Zürcher Wirtschaftshistoriker Matthias Wiesmann in seinem Buch «Bier und wir» schreibt. Andere Schweizer Brauer produzierten «Münchner Bier» oder «Pilsener Bier».
Massnahme gegen Panscher
Die Schweizer Brauereien machten sich um 1900 für die Aufnahme eines Surrogatverbots in den Beratungen über ein neues Lebensmittelgesetz stark. Als Surrogate bezeichnete man vor allem Ersatzstoffe für Gerstenmalz, etwa ungemälzte Gerste, Mais, Reis, Sirup oder Zucker.
Die Schweizer Bierbranche hatte erkannt, dass die deutschen Brauereien mit dem Reinheitsgebot gut gefahren waren. Gleichzeitig hatte der hiesige Wein unter der Weinpanscherei stark in der Gunst der Konsumenten gelitten. Dieses Leid wollten die Brauer unbedingt vom Bier fernhalten, wie Wiesmann schreibt.
Der Bundesrat lehnte aber die Aufnahme des Surrogatverbots ins Lebensmittelgesetz mit dem Hinweis auf die Handels- und Gewerbefreiheit ab. Da griff die Braubranche zur Selbsthilfe und schrieb 1900 die einzig erlaubten Zutaten für Bier – Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser – kurzerhand in die Statuten des Schweizerischen Bierbrauervereins (SBV, heute Schweizer Brauerei-Verband). Fehlbare Brauereien sollten aus dem Verband ausgeschlossen werden.
Gründung des Bierkartells
Ein zweiter Anlauf für ein Surrogatverbot gelang mit der Gründung des Schweizer Bierkartells 1935. Die Biervielfalt war zu Kartellzeiten nicht gross. «In der Schweiz hat man im Prinzip nur die Sorten Bier gebraut, die das Kartell festgelegt hat», sagt Wiesmann. Schlagwörter wie «Kartellbier» und «Einheitspfütze» waren bei den Konsumenten weit verbreitet. Ausländisches Importbier gewann Marktanteile.
Allerdings wurde mit dem Ende des Bierkartells nicht alles schlagartig anders. Zwar entstanden in der Folge viele neue Brauereien in der Schweiz. «Aber auch die neuen Brauereien stellten zunächst vor allem die bekannten Sorten wie Lagerbier her», sagt Wiesmann.
Erst in den letzten Jahren fassten von den USA her die so genannten Craft Beers, also handwerklich hergestellte Biere wie beispielsweise das Indian Pale Ale auch in der Schweiz immer mehr Fuss.
Untergärig und obergärig:
Gegenwärtig zählt die Schweiz 667 Brauereien, die biersteuerpflichtig (ab 400 Liter Ausstoss) sind, wie die Eidg. Zollverwaltung (EZV) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bekannt gibt.
Diese Zahl beinhaltet bereits die Brauereien, die im zweiten und dritten Quartal (April respektive Juli 2016) mit dem Brauen beginnen werden. Allerdings ändere sich die Zahl infolge Neuanmeldungen und Brauaufgaben nahezu täglich, heisst es.
In diesen fünf Städten zahlst du für dein Bier am meisten
(dsc/sda)