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Aargau

Trotz wenig Auslauf für Kühe – Bauer darf Grossteil der Direktzahlungen behalten

epa05914028 Cows stand on a meadow in front of a wind shaped tree, in Maienfeld in the canton of Grisons, Switzerland, 18 April 2017. EPA/GIAN EHRENZELLER
Kühe auf der Weide.Bild: EPA/KEYSTONE

Trotz wenig Auslauf für Kühe – Bauer darf Grossteil der Direktzahlungen behalten

27.04.2017, 11:3127.04.2017, 11:55
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Ein Aargauer Landwirt, der unter anderem seinen 26 Kühen nur unregelmässig Auslauf gewährt hatte, büsst im Jahr 2016 nicht drei Viertel seiner Direktzahlungen von 146'000 Franken ein.
Das hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden.
Der Bauer hatte sich gegen die Verfügung des Kantons gewehrt.

Das Verwaltungsgericht kam im Beschwerdefall zum Schluss, dass dem Landwirt die Direktzahlungen um 10'798 Franken gekürzt werden. Der Bauer erhält für das vergangene Jahr 135'093.75 Franken. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts hervor.

Der Streit wegen der Sanktion gegen den Bauern hatte Aufsehen in den Medien erregt. Es war von «Bürokratie-Wahnsinn» («Blick») und von «Extremfall» («Neue Zürcher Zeitung») die Rede.

Die rund 46'000 Schweizer Landwirtschaftsbetriebe erhalten pro Jahr mehr als zwei Milliarden Franken. Der Bund überwacht seit 2015 die Voraussetzungen für die Subventionen. Verstösse gegen die Auflagen werden sanktioniert.

Rund 5000 Betriebe wurden 2015 mit Leistungskürzungen von sechs Millionen Franken sanktioniert: Die «Strafen» liegen in der Regel zwischen 500 bis 5000 Franken.

Kein Freilauf für Kühe

Im konkreten Fall erscheine eine Kürzung der Direktzahlungen von 7.4 Prozent gemessen an der Schwere und Tragweite der dem Landwirt vorgeworfenen Verfehlungen «keineswegs als unverhältnismässige Sanktion», hält das Verwaltungsgericht in seinen Erwägungen fest.

Das Gericht erachtete die – vom Bauern bestrittenen – Verstösse als gegeben. Die 26 angebunden gehaltenen Kühen hatten schon seit mehr als 14 Tagen keinen Auslauf mehr, wie zwei Kontrolleure des Kantons im Februar 2016 feststellten.

Das sogenannte Auslaufjournal war nicht korrekt geführt. Zudem waren zwei Kühe stark verschmutzt und die Futterkrippe für sechs Mastrinder war mangelhaft.

Mit einer Kuh weniger gerechnet

All diese Verstösse rechnete die Abteilung Landwirtschaft des kantonalen Departements Finanzen und Ressourcen nach einem Punktesystem auf, wie dies in der Direktzahlungsverordnung des Bundes vorgesehen ist. Im Grundsatz entspricht ein Strafpunkt 100 Franken.

Werden jedoch 110 Strafpunkte oder mehr erreicht, so werden in einem Beitragsjahr keine Direktzahlungen ausgerichtet. Der Kanton Aargau berechnete 111,98 Strafpunkte. Er sah von der kompletten Streichung der Direktzahlungen ab und kürzte die Summe um 75 Prozent. Der Landwirt sah sich in seiner Existenz bedroht und reichte Beschwerde ein.

Der Verwaltungsgericht errechnete nun 107,98 Strafpunkte. Das ergibt eine Kürzung der Direktzahlungen von 10'798 Franken. Das Gericht ging von 26 Kühen aus, wie das auch der Landwirt behauptet hatte. Der Kanton rechnete mit 27 Kühen. Mit einer Kuh weniger wurde der Grenzwert von 110 Punkten knapp nicht erreicht.

Das Urteil der Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde angefochten werden. (nfr/sda)

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