Das Genfer Kantonsgericht hat einen Mann zu Recht wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Er hatte mit zwei anderen Männern vor der Genfer Synagoge die als «Quenelle» bezeichnete Geste gezeigt, die durch Dieudonné bekannt wurde.
Die Geste des französischen Komikers sei zwar mehrdeutig, bestätigt das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil. In Anbetracht der gesamten Umstände der vom Verurteilten gezeigten Geste könne sie jedoch eine antisemitische Bedeutung haben.
Bei der «Quenelle» wird ein Arm mit offener Handfläche schräg nach unten gestreckt. Der andere Arm wird über die Brust gelegt und die entsprechende Hand auf die Brust oder Schulter gelegt. Von der internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus wurde diese Geste als umgekehrter Hitlergruss bezeichnet.
Der zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 10 Franken verurteilte Mann hatte sich 2013 mit zwei Kollegen in einer geraden Reihe vor die Genfer Synagoge gestellt und die «Quenelle» gemacht.
Einer der Männer trug einen Kampfanzug der Schweizer Armee. Zudem hatten sie teilweise ihre Gesichter vermummt. Ein Foto der Szene veröffentlichte «20minutes» aus seinem Onlineportal.
Die beiden Mitbeteiligen akzeptierten den Strafbefehl wegen Rassendiskriminierung und die damit verhängte bedingte Geldstrafe. Der nun ebenfalls rechtskräftig Verurteilte zog bis vor Bundesgericht und beantragte einen Freispruch. Die Geste sei lediglich als Schuljungenhumor zu verstehen.
Das sieht das Bundesgericht nicht so. Es kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass die Inszenierung vor der Synagoge für einen durchschnittlichen Beobachter ein antisemitischer Akt sei.
Sie drücke eine feindselige und diskriminierende Botschaft gegenüber Personen jüdischen Glaubens aus. Darüber hinaus hafte an der «Quenelle» aufgrund der polemischen Diskussionen um sie eine antisemitische Bedeutung an.
Die weiteren Tatbestandsmerkmale für eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung, wie das Kriterium der Öffentlichkeit, die Herabsetzung einer Gruppe von Personen wegen ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise, sieht das Gericht als erfüllt an. (Urteil 6B_734/2016 vom 18.07.2017) (sda)