Der Bundesrat wollte anfangs viel mildere Coronavirus-Massnahmen
Vor einer Woche wurde publik, wie die Diskussion zwischen Bundesrat und den Kantonen ablief, als es um die ersten Coronavirus-Massnahmen während der «besonderen Lage» ging. Die Dokumente zeigen auf, dass nicht alle Kantone den Bundesrat stützten, als er etwa das Veranstaltungsverbot oder die Meldepflicht für Spitäler einführen wollte.
watson konnte gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip nun auch die Entwürfe des Bundesrates transparent machen, auf die sich die Feedbacks der Kantone richteten.
Die Dokumente werden in diesem Artikel veröffentlicht, weil sie aufzeigen, was die ursprünglichen und zum Teil schärferen Pläne der Landesregierung zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit waren, bevor die Kantone angehört wurden.
Verbot nur für Events mit «internationaler Beteiligung»
Seit dem 28. Februar gilt in der Schweiz ein Veranstaltungsverbot für öffentliche und private Events mit mehr als 1000 Personen. Dieses Verbot hätte ursprünglich nur für Grossevents «mit internationaler Beteiligung» gelten sollen, wie die Verordnungsentwürfe des Bundesrates zeigen.
Nach dem ursprünglichen Plan der Landesregierung wäre somit eine Grossveranstaltung über 1000 Personen möglich gewesen. Die Veranstalter hätten sicherstellen müssen, dass ihre Teilnehmer in den letzten 14 Tagen nicht in einer vom Covid-19 betroffenen Region waren. Zudem hätten die Veranstalter ihren Event bei den Behörden melden müssen.
Die meisten Kantone kritisierten diese Ausnahmeregel, weil unklar sei, was eine Veranstaltung «mit internationaler Beteiligung sei». Dies schaffe «neue Probleme» beim Vollzug, zusätzlichen Aufwand und schaffe Abgrenzungsfragen. Der Bundesrat strich in der definitiven Fassung diese Ausnahme.
Schliessungen von Betrieben und Restis kamen hinzu
Grosse Unterschiede zwischen Entwurf und beschlossenem Recht finden sich betreffend Veranstaltungsverbot auch in der zweiten Coronavirus-Verordnung von Mitte März.
Der Verordnungsentwurf zeigt nun auf, dass der Bundesrat erst in der definitiv beschlossenen Fassung diese Einschränkung auch für Betriebe ausweitete und damit Restaurants und Diskotheken erfasste. Zuvor hätte ein rappelvoller Club mit 300 tanzenden Personen oder eine Gartenbeiz offen bleiben dürfen, wenn die Hygienemassnahmen eingehalten worden wären.
Bundesrat blieb hart bei Spital-Daten
Das Veranstaltungsverbot wurde während der «besonderen Lage» mehrfach verschärft, auch auf Druck der Kantone. Keinen Millimeter abgewichen ist der Bundesrat hingegen bei der Meldepflicht. Die Landesregierung schlug vor, dass Kantone laufend Zahlen zu Spitalbetten, Intensiv-Plätzen oder etwa Beatmungsgeräten liefern.
Dies wurde in der Anhörung für die zweite Covid-Verordnung von mehreren Kantonen kritisiert. In den Feedbacks las man etwa, dass eine solche Meldepflicht «nicht machbar», «nicht praktikabel» oder «extrem aufwändig» sei.
Aus der Bundeshauptstadt hiess es gar: «Der Kanton Bern verfügt über keine hinreichende rechtliche Grundlage, um die Spitäler zu verpflichten, ihm die geforderten Daten zu liefern.» Die Kritik überzeugte den Bundesrat jedoch nicht. Die Meldepflicht ist seit dem 13. März beschlossene Sache.
Sars-Cov-2, Covid-19, Coronavirus – die wichtigsten Begriffe
Coronaviren sind eine Virusfamilie, die bei verschiedenen Wirbeltieren wie Säugetieren, Vögeln und Fischen sehr unterschiedliche Erkrankungen verursachen.
Sars-Cov-2 ist ein neues Coronavirus, das im Januar 2020 in der chinesischen Stadt Wuhan identifiziert wurde. Zu Beginn trug es auch die Namen 2019-nCoV, neuartiges Coronavirus 2019 sowie Wuhan-Coronavirus.
Covid-19 ist die Atemwegserkrankung, die durch eine Infektion mit Sars-Cov-2 verursacht werden kann. Die Zahl 19 bezieht sich auf den Dezember 2019, in dem die Krankheit erstmals diagnostiziert wurde.
Die wichtigsten Fakten zum Coronavirus: Symptome, Übertragung, Schutz.
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