Am 27. September stimmt die Schweiz über einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Dies nach einer Odyssee, angefangen bei einer Volksinitiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub. Das Parlament wollte nichts davon wissen und verabschiedete zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Gegen diese Idee wurde jedoch das Referendum ergriffen. Und über dieses Referendum wird nun abgestimmt.
Doch wie sieht es mit dem Mutterschafts-, Vaterschafts und dem Elternurlaub europaweit aus? Wie steht es um die Schweiz? Ein Überblick in sechs Grafiken:
Viele EU-Länder kennen den Vaterschaftsurlaub. Nur in Deutschland, Tschechien, Schweiz, Österreich, Kroatien, Zypern und in der Slowakei ist dieser nicht auf gesetzlicher Ebene verankert. Doch in diesen Ländern mit Ausnahme der Schweiz gibt es den Elternurlaub, den sich Mutter und Vater teilen können.
Väter werden während des Vaterschaftsurlaubs in den allermeisten Fällen zu 100 Prozent entlöhnt. Ausnahmen bilden zum Beispiel Schweden (80 Prozent), Litauen (80 Prozent) und Bulgarien (90 Prozent).
Im Juli 2019 hat die EU zudem eine neue Richtlinie erstellt, die Eltern helfen soll, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. In dieser Richtlinie ist enthalten, dass Väter zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei Geburt ihres Kindes bekommen. Länder wie Deutschland übernahmen diese Richtlinien jedoch nicht, da sie bereits eine viel längere Elternzeit kennen.
Die Schweiz ist europaweit das einzige Land, das weder den Vaterschaftsurlaub noch den Elternurlaub kennt. Damit gibt es keine gesetzliche Regelung für eine Auszeit für Väter. In den Niederlanden gilt eine Spezialregelung, hier ist die Länge des Elternurlaub von den Anstellungsprozenten der Eltern abhängig.
In Griechenland gibt es einen grossen Unterschied zwischen Elternurlauben im öffentlichen und im privaten Sektor. Im öffentlichen Sektor erhalten Eltern etwa zwei Jahre Elternurlaub pro Elternteil. Im Privatsektor erhalten die Griechen zwischen 30 und 40 Wochen.
Lohn wird während des Elternurlaubs jedoch längst nicht in allen europäischen Staaten gezahlt. Führend sind hier Estland, Slowenien und Dänemark, die alle 100 Prozent des Lohnes weiterzahlen.
In Frankreich, Belgien, Österreich, Polen und in der Slowakei wird jeweils ein fixer Betrag zwischen 139 (Polen) und 1778 Euro (Belgien) pro Monat ausgezahlt.
Der Grossteil des Elternurlaubes wird immer noch von den Müttern bezogen. In Griechenland, Zypern und Kroatien sind dies sogar fast 100 Prozent. In Schweden hingegen wird der Elternurlaub fast 50-50 geteilt. Die Unterschiede sind jedoch auch auf unterschiedliche Regelungen für die Aufteilung des Elternurlaubs in den verschiedenen Staaten zurückzuführen.
Das Vereinte Königreich ist nicht auf der Liste, weil dort eine andere Erhebungsmethode verwendet wurde.
Der Mutterschaftsurlaub ist in ganz Europa auf gesetzlicher Ebene verankert und garantiert. Unterschiede gibt es in der Dauer. Spitzenreiter sind Bulgarien (52 Wochen) das Vereinte Königreich (41 Wochen) sowie Irland (40 Wochen). Auf der anderen Seite der Tabelle befinden sich Portugal (6 Wochen), Spanien (6 Wochen) und Schweden (7 Wochen).
In manchen Ländern ist dieser Mutterschaftsurlaub Pflicht für die Frau. Das heisst: Die Mutter darf für einen bestimmten Zeitraum vor und nach der Geburt nicht arbeiten. Dies wird seit längerem kritisiert, weil diese Gesetzgebung das traditionelle Rollenbild fördert. Solche obligatorischen Urlaube gibt es zum Beispiel in Italien (16 Wochen), Griechenland (12 Wochen) und den Niederlanden (10 Wochen).
Auch die Lohnzahlung während des Mutterschaftsurlaubes ist europaweit Standard. Nur in Schweden haben Arbeitgeber keine gesetzliche Verpflichtung, ihren Angestellten während des Mutterschaftsurlaubes Lohn zu zahlen.
In einigen Staaten wird nur ein Teil des Mutterschaftsurlaubes in Prozenten entlöhnt, der Rest mit fixen Beträgen. In England zum Beispiel erhalten die Mütter sechs Wochen lang 90 Prozent ihres Lohnes, die restlichen Wochen erhalten sie ein Wochengeld von umgerechnet etwa 165 Euro.
Am wenigsten erhalten Frauen in der Slowakei. Hier erhalten die Mütter nur noch 65 Prozent des Lohnes. Dafür wird die Mutter während des Elternurlaubes entschädigt. Deshalb ist eine zusätzliche Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubes optional.