Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass vor Ende Mai weitere Lockerungen der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus möglich sind. Längerfristig will er mit einem Drei-Phasen-Modell zur Normalität zurückkehren. Verläuft alles nach Plan, würde im August der schrittweise Weg in die Normalität gesucht.
So sieht der Plan im Detail aus:
Die Schutzphase dauert so lange an, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig, das heisst mit zwei Dosen, geimpft sind. Bei einer Impfbereitschaft von 75 Prozent geht der Bundesrat davon aus, dass diese Phase Ende Mai 2021 beendet sein wird.
Vor Beendigung dieser Schutzphase werden «kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein», so der Bundesrat. Der Bundesrat werde am 12. Mai 2021 eine Auslegeordnung vornehmen und dann den Kantonen allenfalls ein Öffnungspaket vorlegen. Bis dahin müssten die aktuell bestehenden Schutzmassnahmen beibehalten werden.
Der Bundesrat hat zur Beurteilung der epidemiologischen Lage Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Werden einzelne oder mehrere dieser Richtwerte überschritten, wird der Bundesrat erneute Massnahmenverschärfungen prüfen und gegebenenfalls ergreifen, teilte er am Mittwoch mit.
Während der Stabilisierungs-Phase sind noch nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass gerade bei einer starken Zunahme an verabreichten Impfungen nochmals mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden muss, weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnimmt. Deshalb hat der Bundesrat auch für diese Phase Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Dabei dürfen die Fallzahlen höher sein als in der Schutzphase; die Richtwerte für den R-Wert, die IPS-Auslastung und die Hospitalisierung sind jedoch unverändert.
Gemäss Bundesrat stehen in der Stabilisierungsphase grosse Impfstoffmengen zur Verfügung. Die gesamte erwachsene Bevölkerung erhalte in dieser Phase Zugang zur Impfung. Bei einer Impfbereitschaft der Bevölkerung von 60 Prozent (Schätzungen aufgrund von Umfragen) geht der Bundesrat davon aus, dass alle impfwilligen Erwachsenen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung erhalten haben.
Der Abschluss dieser Phase hänge von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Es könne aber angenommen werden, dass die vollständige Impfung (2 Dosen) der erwachsenen Bevölkerung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass es bei den Impfstoffproduzenten zu keinen weiteren Lieferproblemen kommt und die Verimpfung planmässig voranschreitet.
Wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen stabil sind, sind in dieser Phase weitere Öffnungsschritte vorgesehen, der erste allenfalls am 26. Mai 2021. Möglich sind etwa der Präsenzunterricht an den Hochschulen und das Ersetzen der Home-Office-Pflicht durch eine Empfehlung.
Möglich sind zudem weitere Lockerungen im Sport- und Freizeitbereich, im Detailhandel und – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – auch die Wiedereröffnung der Innenbereiche der Restaurants.
Weitere mögliche Öffnungen in Schritten in der Stabilisierungs-Phase betreffen Orte mit hohem Übertragungsrisiko wie Grossveranstaltungen, Bars oder Diskotheken. Hat die Durchimpfungsrate rund 40 bis 50 Prozent erreicht, soll ein selektiver Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt werden. Zum Nachweis wird derzeit ein einheitliches, fälschungssicheres und leicht überprüfbares Zertifikat entwickelt (Covid-Zertifikat).
Sobald alle impfwilligen erwachsenen Personen geimpft sind, beginnt die Normalisierungsphase. Die verbleibenden Massnahmen (Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen) sollen dann schrittweise aufgehoben werden.
An dieser Strategie soll auch dann festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen der Erwartungen tief bleibt. Es sei davon auszugehen, dass sich langfristig nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen anstecken werden. Je grösser der Anteil dieser Personen ist, desto wahrscheinlicher dürften mögliche Ausbrüche sein, und desto höher wird auch die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle ausfallen.
Sollte sich das epidemischen Geschehen trotz allem verschärfen und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, behält sich der Bundesrat vor, bestimmte Massnahmen wie Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen für eine gewisse Zeit beizubehalten oder erneut einzuführen. Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können. (meg)
Nur zu gut kann ich mich an 4 Kriterien zur Lockerung erinnern, von denen 3 nicht erfüllt waren, während sich das vierte verschlechterte, und da wurde... gelockert. Irgendwie bin ich also skeptisch, ob der hier vorgelegte Plan den Mai überleben wird!