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Coronavirus

Impfflicht für Pflegende – das sagen Politiker und das Gesetz

Impfpflicht für Pflegende – das sagen Politiker und das Epidemiengesetz

Christoph Blocher tut es ebenso wie SVP-Präsident Marco Chiesa, und nun stimmen auch andere Politiker in den Kanon ein: Die Schweiz soll eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen prüfen. Doch lässt sich eine solche Teil-Impfpflicht überhaupt umsetzen?
24.11.2021, 11:29
Nina Fargahi, Chiara Stäheli / ch media
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Eine Pflegefachfrau bereitet Covid-19 Moderna Booster-Impfungen vor, im Referenz-Impfzentrum des Kantons Zuerich beim Zentrum f
Schweizer Politiker lancieren die Diskussion rund um ein Impfobligatorium für gewisse Berufsgruppen.Bild: keystone

Die Infektionszahlen steigen wieder – und bringen manch eine Regierung zum Verzweifeln. Österreich greift zu radikalen Massnahmen und führt im Februar eine allgemeine Impfpflicht ein. In Deutschland muss sich wohl das Pflegepersonal bald impfen lassen (wie schon in Frankreich oder Italien) und selbst eine generelle Impfpflicht ist kein Tabu mehr.

Und in der Schweiz? Auch hierzulande kommt die Impfpflicht für bestimmte Gruppen wie Lehrpersonen oder Pflegende aufs Tapet. Einige befürworten ein Obligatorium nur hinter vorgehaltener Hand. Andere sprechen sich deutlich dafür aus. Zum Beispiel Mitte-Nationalrat Lorenz Hess. Er sagt:

«Ein Obligatorium für das Pflegepersonal ist ernsthaft ins Auge zu fassen.»

Hess findet aber auch, dass die Ausweitung der Zertifikatspflicht sowie die Booster-Impfung Priorität haben müssten.

Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) aeussert sich zur Volksinitiative "Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule" am Mittwoch, 4. Maerz 2015 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Lukas ...
Nationalrat Hans-Peter Portmann (FDP/ZH).Bild: KEYSTONE

Auch FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann sagt:

«Ich befürworte eine Impfpflicht für bestimmte Berufsleute, die viel mit Menschen und Risikogruppen zu tun haben.»

Gleichzeitig schränkt er ein:

«Ich fordere nicht explizit eine Impfpflicht für diese Berufsgruppen; das tue ich erst dann, wenn es noch schlimmer wird – also um einen Lockdown zu verhindern.»

Auch ein Teil-Lockdown, wie zum Beispiel eine Ausgangssperre für Ungeimpfte, zieht er in Betracht. Portmann ist irgendwie also für die Teil-Impfpflicht, aber irgendwie auch (noch) nicht.

Das Schwadronieren kommt nicht von ungefähr: Die eingeschränkte Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ist in der Schweiz ein Tabu. Wie man sich damit in die Nesseln setzen kann, zeigt auch das Beispiel von SVP-Präsident Marco Chiesa.

«Aus fachlicher Sicht macht der schnelle Zugang zu einer dritten Impfung viel mehr Sinn»

Dabei ist die Corona-Impfpflicht an bestimmten Orten oder für gewisse Berufsgruppen längst kein Tabu mehr. Bereits seit Monaten stellen die Genfer Spitex und das Genfer Universitätsspital (HUG) nur noch Personen ein, die gegen das Coronavirus geimpft sind.

Auch FDP-Nationalrat Philippe Nantermod weist darauf hin und sagt:

«Ich habe nichts dagegen, bestimmten Gruppen eine Impfpflicht aufzuerlegen. Dies ist durch den ausgeübten Beruf gerechtfertigt.»

Beim Berufsverband für Pflegepersonal (SBK) weicht man der Frage nach einer Impfpflicht aus. «Aus fachlicher Sicht macht der schnelle Zugang zu einer dritten Impfung viel mehr Sinn», sagt Roswitha Koch und weist darauf hin: «Die Pflegenden sind müde, erschöpft und ausgelaugt.»

Ruth Humbel, CVP-AG, spricht zur Grossen Kammer, an der Fruehlingssession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 3. Maerz 2021 im Nationalrat Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)
Ruth Humbel, Präsidentin der Gesundheitskommission des Nationalrates.Bild: keystone

Auch Ruth Humbel, Präsidentin der Gesundheitskommission des Nationalrates findet, dass man die Pflegenden nicht vergraulen dürfe. Sie sagt aber auch:

«Ich habe kein Verständnis für Gesundheitsfachpersonen, welche täglich mit Patienten in Kontakt sind und sich nicht impfen lassen.»

Die rechtliche Grundlage

Doch liesse sich eine Impfpflicht in der Schweiz überhaupt umsetzen? Zunächst einmal: Während umgangssprachlich oft die Rede von einer Impfpflicht ist, sprechen Juristen von einem Impfobligatorium. Diese Bezeichnung wird auch im Epidemiengesetz verwendet. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für ein Impfobligatorium. Kerstin Noëlle Vokinger ist Professorin für Gesundheitsrecht an der Universität Zürich. Sie hat sich ausführlich mit dem Epidemiengesetz befasst und sagt:

«Das Epidemiengesetz erlaubt ein sogenanntes Impfobligatorium. Dieses ist jedoch zu unterscheiden von einem nach geltendem Recht unzulässigen Impfzwang.»

Für diesen Impfzwang fehle es in der Schweiz an einer gesetzlichen Grundlage.

Wie Vokinger sagt, hält das Gesetz fest, dass der Bundesrat in Absprache mit den Kantonen Impfungen für bestimmte Personengruppen für obligatorisch erklären darf, sofern sich die Schweiz – wie aktuell – in einer besonderen Lage befindet. Bei den Personengruppen kann es sich um «besonders exponierte Personen» handeln oder um solche, «die eine bestimmte Tätigkeit ausüben».

Auch die Kantone selbst haben die Möglichkeit, Impfobligatorien für bestimmte Personengruppen auszusprechen, sofern eine «erhebliche Gefahr» für die öffentliche Gesundheit besteht.

Konsequenzen für jene, die sich nicht impfen

Doch auch wenn beispielsweise für alle Personen im Gesundheitswesen ein Impfobligatorium gelten würde, darf niemand gegen seinen Willen geimpft werden. Es gibt in der Schweiz keinen Impfzwang.

Das Nichtbefolgen des Impfobligatoriums könnte aber zu anderen Konsequenzen führen, wie den Erläuterungen zum Epidemiengesetz zu entnehmen ist. Dort heisst es beispielhaft:

«Wenn ein allfälliges Impfobligatorium nicht eingehalten wird, können in einem Spital möglicherweise nicht geimpfte Mitarbeitende in bestimmten Abteilungen für eine begrenzte Zeit nicht eingesetzt werden.»

Heisst: Wer als Pflegefachfrau auf einer Intensivpflegestation arbeitet und sich bei einem Obligatorium nicht impfen lassen will, muss damit rechnen, befristet im Büro zu arbeiten, anstatt Patienten auf der Station zu pflegen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, im Falle eines Obligatoriums nicht geimpfte Personen zum Testen zu verpflichten. Ob auch Bussen oder Entlassungen in Frage kämen, ist sowohl im Gesetz als auch in den Erläuterungen nicht geregelt.

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