13.12.2016, 00:0813.12.2016, 09:24
Der Oberste US-Gerichtshof hat den Berufungsantrag eines zum Tode verurteilten Häftlings zurückgewiesen, dessen qualvolle Hinrichtung im Jahr 2009 nach zwei Stunden abgebrochen worden war. Das Gericht entschied am Montag, den Fall von Romell Broom nicht aufzunehmen.
Damit bestätigte er ein Urteil des Obersten Gerichtshofs des US-Bundesstaats Ohio vom März. Broom war wegen der Vergewaltigung und Ermordung einer Jugendlichen im Jahr 1984 zum Tode verurteilt worden.
Ein erster Versuch, die Strafe zu vollstrecken, war im September 2009 nach zwei Stunden abgebrochen worden, weil bei Broom keine Vene für die Injektion des tödlichen Gifts gefunden werden konnte. Das Gesetz schreibt vor, dass Hinrichtungen in Ohio «schnell und schmerzfrei» erfolgen müssen.
Seitdem kämpfen die Verteidiger des heute 60-Jährigen dafür, dass ihm ein zweiter Versuch der Hinrichtung wegen der erlittenen psychischen und körperlichen Qualen erspart bleibt. Sie argumentierten ausserdem mit dem Grundsatz, dass niemand für dieselben Vorwürfe mehrfach bestraft werden dürfe. (gin/sda/afp)
Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
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Fünf Pannen und Fehlentscheide in Justiz und Vollzug der letzten fünf Jahre
1. Am 25. August 2008 wird Daniel H. aus einer Massnahme für junge Erwachsene im Baselbieter Arxhof entlassen. H. musste sich lediglich einer ambulanten Therapie unterziehen und sich regelmässig bei seiner Bewährungshelferin melden. Den Hauptrisikofaktor für einen Rückfall orteten Vollzugsbehörde und Bewährungshilfe in H.s Suchtverhalten. Anderer Risikofaktoren, wie Sexualpräferenzen und psychischer Störung, war sich niemand bewusst. Am 4. März 2009 tötete Daniel H. das Au-Pair Lucie Trezzigni in seiner Wohnung in Rieden bei Baden. Der Untersuchungsbericht zeigte, dass die in einem Verein organisierte Bewährungshilfe nicht mit den nötigen Informationen versorgt worden war. (KEYSTONE/Illustration Linda Graedel) ...
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