Das Bündner Baukartell ist zwar eines der grössten Kartelle, das die Wettbewerbskommission (Weko) bestraft hat – aber bei weitem nicht das einzige.
Hier eine kleine Auswahl.
24.05.2012: Die Weko auferlegt der BMW AG (München) eine Sanktion von 156 Millionen Franken wegen Behinderung von Direkt- und Parallelimporten. Die BMW AG schottete den Schweizer Markt ab, indem sie den zugelassenen Händlern im EWR untersagte, Neuwagen der Marken BMW und MINI an Kunden in der Schweiz zu verkaufen.
12.01.2012: Die Weko auferlegt 17 im Kanton Aargau tätigen Baufirmen Geldbussen. Sie haben zwischen 2006 und 2009 unzulässige Submissions-Absprachen über Preise und die Aufteilung von Märkten vorgenommen. Die Summe der Geldbussen beläuft sich auf rund 4 Millionen Franken.
09.12.2014: Fünf schweizerische Händler von Türbeschlägen trafen sich im Zeitraum zwischen 2002 und 2007 jährlich, um die Einhaltung von Mindestmargen beim Verkauf von Grossmengen von Türbeschlägen zu vereinbaren. Ein weiteres Unternehmen hatte 2007 am jährlichen Kartelltreffen teilgenommen. Die abgesprochenen Mindestmargen betrafen Produkte der Herstellerin Glutz AG und sollten beim Verkauf von Beschlägen an Türverarbeiter wie Schreinereien zum Tragen kommen. Eine solche Preisabrede stellt ein hartes Kartell dar. Die Weko hat die Händler für Türbeschläge mit insgesamt 185‘500 Franken sanktioniert.
05.03.2015: Die Weko büsst die Mitglieder eines Tunnelreinigungs-Kartells. Die drei beteiligten Unternehmen sprachen sich während mehreren Jahren über Preise und Zuschläge ab, um sich damit Tunnelreinigungsaufträge bei öffentlichen Ausschreibungen zuzuteilen
03.07.2015: Die Weko verhängt gegen die Mitglieder eines Sanitärgrosshändlerkartells Bussen in der Höhe von insgesamt 80 Millionen Franken. Seit den 90er Jahren haben diese führenden Händler Preisabreden und Mengenabreden getroffen.
07.01.2016: Die Weko sanktioniert die Musik Hug AG und die AKHZ Management AG mit Bussen von insgesamt 518‘000 Franken. Die beiden Händler von Flügeln und Klavieren der Hersteller Steinway & Sons und Grotrian-Steinweg haben mit horizontalen Preisabsprachen gegen das Kartellgesetz verstossen.
04.10.2016: Acht Strassen- und Tiefbauunternehmen haben in den Bezirken See-Gaster (SG) sowie March und Höfe (SZ) zwischen 2002 und 2009 bei mehreren hundert Ausschreibungen die Preise abgesprochen und bestimmt, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Weko hat gegen die Firmen Bussen von insgesamt rund 5 Millionen Franken ausgesprochen.
01.06.2017: Die Weko büsst Husqvarna Schweiz AG und die mit ihr konzernmässig verbundenen Gesellschaften mit 656‘667 Franken. Husqvarna hat mit ihren Händlern beim Vertrieb von Rasenmährobotern unzulässige vertikale Preisabreden getroffen.
19.12.2017: Die Weko büsst Naxoo mit einer Sanktion in der Höhe von rund 3,6 Millionen Franken. Naxoo verfügt in der Stadt Genf über eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Kabelanschlüsse. Naxoo hat diese Stellung missbraucht, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
06.02.2018: Die Weko schliesst die Untersuchung gegen die Bucher AG und die Husqvarna Schweiz AG mit einvernehmlichen Regelungen und einer Busse von rund 610‘000 Franken ab. Die beiden Unternehmen haben beim Vertrieb von Gerätebenzin der Marke Aspen eine unzulässige Preis- und Kundenaufteilungsabrede getroffen.
26.04.2018: Im Unterengadin manipulierten Bauunternehmen über Jahre hinweg Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau. Sie sprachen die Preise ab und legten fest, wer den Zuschlag erhalten soll. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Unternehmen mit rund 7,5 Millionen Franken gebüsst.