Das neue Gesetz zum Aufenthalt von Fahrenden im Kanton Neuenburg wird von Schweizer Jenischen und der Gesellschaft für bedrohte Völker beim Bundesgericht angefochten. Sie halten das Gesetz für diskriminierend.
Während andere Kantone in Abstimmung mit den Bundesbehörden die Schaffung von Plätzen für Fahrende in ihren allgemeinen Raumplanungsgesetzen geregelt hätten, schaffe der Kanton Neuenburg als erster eine umfassende, eigenständige «Lex Fahrende», die vor allem auf Repression setze, kritisiert die Gesellschaft für bedrohte Völker in einer Mitteilung vom Dienstag.
Mit ihrem am Montag eingereichten Rekurs wollen Roma, Sinti und Jenische erreichen, dass das Bundesgericht über die Gültigkeit des Gesetzes entscheidet. Das Neuenburger Gesetz zum Aufenthalt von Fahrenden war im Februar 2018 im Kantonsparlament ohne Opposition beschlossen worden.
Die Fahrenden Gemeinschaften nehmen das Gesetz als stark diskriminierend wahr, weil es keine Plätze für Fahrende schaffe, sondern im Gegenteil ein enges Regelwerk darstelle, das den Bau von Plätzen erschwere und Wegweisungen erleichtere.
Private Landvermieter würden mit einem engen Korsett staatlicher Vorschriften abgeschreckt, Fahrenden ihr Land vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Zudem definiere der Kanton, unter welchen Bedingungen die Polizei fahrende Gemeinschaften sofort wegweisen dürfe, selbst wenn er keine Alternative anbieten könne.
Die Rekurrierenden sind aus all diesen Gründen der Ansicht, dass das Gesetz gegen die Bundesverfassung, gegen weitere schweizerische Gesetze und gegen Völkerrecht verstösst. (vom/sda)