Basel
Justiz

Wegen Körperverletzung und Raserfahrten – Marokkaner (38) aus Basel wird ausgeschafft

Wegen Körperverletzung und Raserfahrten – Marokkaner (38) aus Basel wird ausgeschafft

Einem 38-jähriger Marokkaner wird die Niederlassungsbewilligung entzogen. Mehrere Straftaten und Schulden sind der Grund. Auf einen Rekurs des Mannes geht das Bundesgericht nicht ein – die Gerichtskosten von 500 Franken muss er selbst übernehmen.
05.03.2018, 14:4805.03.2018, 14:48
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Bandenmässiger Raub, Körperverletzung, Raserfahrten und 20'000 Franken Schulden. Die Strafakte eines Marokkaners liest sich wie ein Action-Roman. Mehr als drei Jahre verbrachte der Mann, der seit 28 Jahren in Basel lebt, insgesamt im Gefängnis. Beispielsweise wurde er 1997 wegen bandenmässigen Raubs und mehrfacher versuchter Nötigung in ein Erziehungsheim eingewiesen. Seit 2017 ist er verheiratet.

Den Entscheid des Migrationsamtes Basel-Stadt, ihm die Niederlassungsbewilligung zu entziehen, verstand der Mann dennoch nicht. «Ich war langjährig Konsument von Alkohol und Cannabis, was mich zu diesen Taten trieb. Nun habe ich erfolgreich den Entzug geschafft, habe sehr glücklich gearbeitet und habe beruflich gute Aussichten», zudem lebe er seit 28 Jahren hier und habe eine pflegebedürftige Mutter, um die er sich regelmässig kümmere, tritt er mit einem Rekurs vor das Bundesgericht.

Dieses tritt jedoch nicht auf die Beschwerde ein – es sei gerechtfertigt, dem Mann die Niederlassungsbewilligung zu entziehen. Die erwähnten Gegenargumente würden nicht ansatzweise genügen, um den Fall noch einmal aufzurollen. (bzbasel.ch)

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