Liebe Francesca
Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz Lebenden obligatorisch und untersteht dem öffentlichen Recht. Jede Krankenkasse muss jeden Antragsteller bedingungslos aufnehmen. Gemäss Gesetz ist beim Wechsel des Wohnorts der direkte Kassenwechsel dann möglich, wenn die versicherte Person aus dem Tätigkeitsgebiet der bisherigen Kasse wegzieht. Das ist bei dir der Fall. Ist die Kasse auch am neuen Wohnort tätig, ist ein Wechsel nur per Ende Jahr möglich.
Bei den Zusatzversicherungen sieht es anders aus. Diese unterstehen dem privaten Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die einzelnen Kassen können selbst entscheiden, wen sie ablehnen wollen. Die Verweigerung eines Antrags oder Aufnahme mit Vorbehalten ist bei denZusatzversicherungen somit immer möglich und rechtlich auch korrekt. Oft ist schon eine lange zurückliegende Operation ein Ablehnungsgrund. Du kannst also nicht selbstverständlich davon ausgehen, eine gleichwertige Zusatzversicherung für den neuen Wohnort zu bekommen.
Bei einer Neuanmeldung verlangen die Anbieter von Zusatzversicherungen das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Darin musst du Angaben zu vorhandenen Krankheiten und erfolgten Behandlungen machen ebenso wie ob du schon von einer Kasse abgelehnt wurdest. Bei Falschangaben oder unvollständigen Informationen hat die Krankenkasse das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen.
Bei dir gibt es allerdings eine besondere Möglichkeit: Kleine, nur lokal tätige Versicherer bieten oft keine eigenen Zusatzversicherungen, sondern unter ihrem Namen ein Produkt einer grösseren Kasse. Kläre deshalb mit deiner alten Kasse ab, ob das der Fall ist und bitte gegebenenfalls den ursprünglichen Anbieter um Aufnahme. Es besteht die Chance, dass du bei ihm ohne Gesundheitsprüfung unterkommst.
Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, so lohnt sich bei gesundheitlichen Problemen Hartnäckigkeit. Stelle mehrere Anträge: Nicht alle Kassen haben die gleichen Prüfungskriterien. Bei einer Ablehnung kannst du auch probieren, die Leitung des Kundendienstes zu kontaktieren. Dein Hausarzt kann zudem schriftlich z.B. bestätigen, wie lange du bereits beschwerdefrei bist. Und schliesslich kannst du ein Gesuch zur Aufnahme mit Gesundheitsvorbehalt stellen. Damit bist du zwar versichert, aber die Kasse übernimmt keine Kosten, die im Zusammenhang mit dem angegebenen Leiden anfallen.
Viele Grüsse von Comparis.ch