Bundesrat will mehr Überwachung durch den Geheimdienst – und stösst auf massive Kritik
Die Schweizer Regierung plant eine umfassende Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG). Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll wegen der verschärften Bedrohungslage mehr Kompetenzen erhalten. Das am Mittwoch vorgestellte «Grundpaket» stösst auf massive Kritik aus der Zivilgesellschaft.
Hier erfährst du das Wichtigste.
Was plant die Schweizer Regierung?
Der Bundesrat will dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr Instrumente zur Früherkennung von Bedrohungen für die Schweiz geben. Doch auch die Aufsicht über den NDB will er stärken.
Die entsprechende Vorlage zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes hat der Bundesrat am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit soll der NDB künftig bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus dieselben genehmigungspflichtigen Daten-Beschaffungsmassnahmen einsetzen können wie heute beispielsweise bei Terrorismus.
Was soll der NDB neu alles tun dürfen?
Wie der neue NDB-Chef Serge Bavaud in Bern vor den Medien erläuterte, gehe es etwa darum, im Vorfeld von gewissen Demonstrationen Mobiltelefone von Organisatoren abhören zu können. Dies nur bei Kundgebungen, bei denen man davon ausgeht, dass sie gewalttätig verlaufen könnten.
Neu soll der Dienst bei schweren Bedrohungen auch Daten bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erheben können. Dies, wenn es etwa um Terrorismusfinanzierung und Spionage geht. Zudem soll das Bundesamt für Polizei (Fedpol) künftig Ausreisebeschränkungen auch gegen gewalttätige Extremisten verfügen können.
Weiter erhält der NDB den Auftrag, seine Aktivitäten auf alle sicherheitspolitisch relevanten Vorgänge im Cyberraum auszuweiten, wie Verteidigungsminister Martin Pfister sagte. Die bisherige Beschränkung dieser Tätigkeit auf den Schutz kritischer Infrastrukturen respektive der nachrichtendienstlichen Ausforschung der Schweiz sei zu eng.
Wo ist das Problem?
Die Digitale Gesellschaft Schweiz (DigiGes) wählt in einer aktuellen Medienmitteilung deutliche Worte, was die Pläne des Bundesrates zum NDB betrifft.
Die Non-Profit-Organisation, die sich für Bürger- und Konsumentenschutz im Internet-Zeitalter einsetzt, warnt vor negativen gesellschaftlichen Folgen:
Insbesondere die sogenannte Kabelaufklärung, also die automatisierte Überwachung des gesamten Internet-Verkehrs durch Armee und NDB ist den unabhängigen Fachleuten ein Dorn im Auge.
Was allenfalls harmlos klinge, bedeute «die anlasslose Massenüberwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation». Das Bundesverwaltungsgericht habe gerade erst in einem wegweisenden Urteil festgehalten, dass die Kabelaufklärung grundrechtswidrig sei.
Mit seinem Vorschlag für die Revision des NDG foutiere sich der Bundesrat um das Urteil. Die Regierung wolle es im Gegenteil dem Geheimdienst noch einfacher machen, die Kabelaufklärung durchzuführen.
Weiter kritisiert die Digitale Gesellschaft, dass neu genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen (GEBM) auch für Personen erlaubt seien, die der NDB gewalttätig-extremistischer Tätigkeiten verdächtige.
Konkrete Befürchtung von DigiGes: Der Schweizer Geheimdienst werde den Kreis der «Verdächtigen» äusserst weit fassen, denn es gebe keine klare Definition von gewalttätigem Extremismus. Das Problem:
Hat der Bundesrat auf Kritiker gehört?
Ein bisschen. Aufgrund von Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat darauf, unter bestimmten Bedingungen die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis zu ermöglichen. Gemeint sind etwa Anwälte oder Ärztinnen. Ebenfalls nicht umgesetzt werden die ursprünglichen Pläne, unter bestimmten Bedingungen Medienschaffende überwachen zu können. Die Vernehmlassung fand bereits im Jahr 2022 statt.
Vollamtlich tätige Instanz soll überwachen
Die Tätigkeit des NDB unterstehe bereits strengen Kontrollen, versicherte der zuständige Bundesrat, Verteidigungsminister Martin Pfister (Die Mitte) am Mittwoch. «Daran ändert die Revision nichts».
Vor allem bei der Funk- und Kabelaufklärung will der Bundesrat die unabhängige Aufsicht stärken. Deshalb plant er, die Aufgaben der bisherigen, im Nebenamt tätigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) der vollamtlich tätigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) zu übertragen.
Die Datenbearbeitung durch den NDB will der Bundesrat an das 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz anpassen. Auch das Auskunftsrecht will er vereinfachen und ans neue Datenschutzgesetz anpassen.
In diesem Zug sollen künftig Personen, die beim NDB um Auskunft ersuchen, das Bundesverwaltungsgericht anrufen dürfen. Sie sollen damit die sie betreffende Datenbearbeitung und den sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützenden Aufschub der Auskunft gerichtlich überprüfen lassen können.
Die Änderungen gehen auf Forderungen aus dem Parlament zurück. Doch auch kantonale Vollzugsbehörden schlugen nach der Inkraftsetzung des heutigen Nachrichtendienstgesetzes im Jahr 2017 Änderungen vor.
Wie geht es weiter?
Erste von drei Revisionsetappen
Der Bundesrat plant, das Nachrichtendienstgesetz in mehreren Etappen zu revidieren. Am Mittwoch verabschiedete er ein «Grundpaket», wie er schreibt. Eine zweite Vorlage wird primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen umfassen. Die Vernehmlassung dafür soll Mitte dieses Jahres stattfinden.
In einem dritten Schritt will der Bundesrat auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom November 2025 reagieren. Dieses hielt damals fest, die grenzüberschreitende Funk- und Kabelaufklärung durch den NDB sei derzeit nicht mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar.
Der NDB ist in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert worden, so etwa von der AB-ND zum Umgang des Diensts mit Linksextremismus. Immer wieder hiess es auch, der Dienst verfüge über zu wenig Personal.
Quellen
- Nachrichtenagentur Keystone-SDA
- digitale-gesellschaft.ch: Noch mehr Überwachung durch den Geheimdienst (Medienmitteilung)
- vbs.admin.ch: Revision des Nachrichtendienstgesetzes: Bundesrat stärkt Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen
(dsc)
