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Jetzt wirds eng für Kim Dotcom – droht die Abschiebung?

Kim Dotcom talks with supporters at his Internet Party pool party at the Dotcom mansion in Coatesville, Auckland April 13, 2014. Dotcom launched a new political party to contest New Zealand's gen ...
Ein neuseeländisches Gericht befindet die Auslieferung an die USA als rechtens. Bild: X00425

Jetzt wirds eng für Kim Dotcom – droht die Abschiebung?

05.07.2018, 02:0805.07.2018, 03:20

Ein Gericht in Neuseeland hat den Berufungsantrag des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA abgewiesen. Eine Auslieferung sei rechtens, urteilte das Berufungsgericht im neuseeländischen Wellington am Donnerstag.

Die von den USA vorgebrachten Beweise stützten den Vorwurf, wonach sich «die Berufungskläger vorsätzlich und in massivem Umfang zu kommerziellen Zwecken zu Urheberrechtsverletzungen verschworen und diese begangen haben», hiess es in einer Erklärung des Gerichts.

Die US-Behörden werfen Dotcom massive Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück und wirft den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.

Aufstieg und Fall des Kim Dotcom

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Aufstieg und Fall des Kim Dotcom
Dort richtete er sich die «Dotcom-Mansion» ein: ein riesiges Anwesen in Coastville.
quelle: getty images asiapac / sandra mu
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FBI: Grösster Fall in US-Geschichte

Dotcom hatte im Jahr 2005 die Onlineplattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben. Das US-Bundespolizei FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als grössten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.

Im Januar 2012 schalteten die US-Behörden Megaupload ab, neuseeländische Polizisten durchsuchten auf US-Antrag Dotcoms Anwesen in Auckland und nahmen Dotcom fest. Seitdem wehrte er sich gegen seine Auslieferung. (sda/afp)

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Viel mehr Bewerbungen: US-Studierende wollen an Schweizer Spitzenunis – die Sonntagsnews
Der ehemalige Chef des Armeestabs wollte die Veröffentlichung der Höhe seiner Abgangsentschädigung verhindern und die Bewerbungen an Schweizer Spitzenhochschulen aus den USA nehmen deutlich zu: die Sonntagsnews.
Namhafte Schweizer Firmen haben laut «NZZ am Sonntag» nach dem Entscheid des Supreme Court zur Zollpolitik von Donald Trump Rückforderungen angekündigt. «Wir werden versuchen, die Zölle von der US-Regierung zurückzufordern. Ich kann nicht offenlegen, wie viel wir bezahlt haben, aber es sind signifikante Beträge», sagte der CEO der Luxusuhrenmarke Breitling, Georges Kern, zur Zeitung. Auch die Schokoladenfirma Läderach prüfe eine Rückerstattung. «Wenn sich die Möglichkeit ergibt, zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern, werden wir das tun», wurde ein Sprecher zitiert. Gemäss Bericht könnten die Aussichten auf eine Rückerstattung für Firmen mit Niederlassung in den USA gut sein. Das betroffene Geschäftsjahr könnte sich im Nachhinein als besser erweisen als bisher kalkuliert. Die Auditoren würden laut Kern die Auswirkungen des Supreme-Court-Entscheids auf die Erfolgsrechnung prüfen.
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