Im Fall von Apple ging es um Steuernachzahlungen in Höhe von ursprünglich 13 Milliarden Euro – plus Zinsen. Die EU-Kommission hatte den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, den Betrag zu zahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto.
2020 setzte sich Apple vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter.
Die Kommission ging gegen die Entscheidung des EU-Gerichts vor – und hatte Erfolg. Die Richter am EuGH hoben das frühere Urteil nun auf und entschied den Fall gleich endgültig: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei.
Die EU-Kommission habe hinreichend nachgewiesen, dass bestimmte durch die Verkäufe von Apple-Produkten ausserhalb der Vereinigten Staaten erwirtschafteten Gewinne steuerlich den irischen Zweigniederlassungen hätten zugewiesen werden müssen.
Von Apple hiess es, es sei in dem Fall nie darum gegangen, wie viel Steuern das Unternehmen zahle, sondern an welche Regierung sie gehen müssen. Die EU-Kommission versuche, die Regeln rückwirkend zu ändern und ignoriere, dass Apples Einkünfte, wie es das internationale Steuerrecht verlange, bereits in den USA besteuert wurden. «Wir sind von der heutigen Entscheidung enttäuscht.»
Die irische Regierung teilte mit, das Urteil selbstverständlich zu respektieren – auch wenn das Land immer den Standpunkt vertreten habe, dass es keine steuerliche Vorzugsbehandlung für Unternehmen oder Steuerzahler gibt.
Im Fall von Google ging es um einen langwierigen Streit über den Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbusse von 2,4 Milliarden Euro. Sie argumentierte, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Resultate seines eigenen Preisvergleichs gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte.
Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und zogen daraufhin vor den übergeordneten EuGH - wieder ohne Erfolg: Dieser bestätigte nun die von der EU-Kommission verhängte Milliardenstrafe.
Zwar könne nicht generell davon ausgegangen werden, dass ein beherrschendes Unternehmen rechtswidrig handle, das seine eigenen Waren oder Dienstleistungen günstiger behandle als diejenigen seiner Wettbewerber. Vorliegend sei das Verhalten von Google «in Anbetracht der Merkmale des Marktes und der spezifischen Umstände des Falles» aber diskriminierend.
«Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts», teilte ein Google-Sprecher mit. Das Urteil beruhe auf einem sehr speziellen Sachverhalt, man habe bereits 2017 Änderungen vorgenommen, um der Entscheidung der Brüsseler Behörde nachzukommen. «Unser Ansatz hat mehr als sieben Jahre lang erfolgreich funktioniert und Milliarden von Klicks für mehr als 800 Preisvergleichsdienste generiert», sagte er.
Auch für die EU-Kommission und die scheidende Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sind beide Urteile ein grosser Erfolg. Die Entscheidungen seien ein grosser Gewinn für die europäischen Bürger und die Steuergerechtigkeit, sagte die Dänin nach der Urteilsverkündung.
Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst «AdSense for Search» andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbusse der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.
(rbu/awp/sda/dpa)
Im ernst: gut gibt es die EU.
Und sowieso müssten mehr und höhere globale Mindeststeuern hin, es darf nicht sein, dass die Bonzenkonzerne den Demokratien auf der Nase rumtanzen (wie aktuell).
5% globale Vermögenssteuer ab ca 10 Mio und obendrauf 10% ab 1 Mrd. wäre ein Anfang für eine demokratischere Welt. Demokratie kann nämlich nur funktionieren, wenn die Bürger:innen zumindest annähernd ähnliche Möglichkeiten haben. Aktuell haben wir ein Mix aus Oligarchie und Demokratie.