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Deutsches Verfassungsgericht weist AfD-Klagen zur Flüchtlingspolitik ab

Deutsches Verfassungsgericht weist AfD-Klagen zur Flüchtlingspolitik ab

18.12.2018, 10:4718.12.2018, 11:10
Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungerichts, von links, Udo Di Fabio, Lerke Osterloh, Herbert Landau, Andreas Vosskuhle, Michael Gerhardt und Siegfried Bross, betreten am 10. Februar 20 ...
Bild: AP

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, dass Flüchtlinge 2015 nicht abgewiesen worden waren.

Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in ihren Rechten verletzt worden sei, hiess es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Die in einem sogenannten Organstreitverfahren gestellten AfD-Anträge seien nicht zulässig, entschieden die Richter. Sie zielten darauf ab, die Bundesregierung zu einer Handlung zu verpflichten und «objektives Recht» zu wahren.

Dies sei nach ständiger Rechtsprechung in diesem Verfahrensweg unzulässig. Organstreitverfahren zielten auf die Klärung von Kompetenzstreitigkeiten und dienten nicht «der Kontrolle der objektiven Verfassungsmässigkeit eines bestimmten Organhandelns».

Die AfD-Fraktion vertrat in ihren Klagen unter anderem die Position, dass die Regierung durch ihre Entscheidung zur Duldung der Einreise von Flüchtlingen in bestimmten Fällen die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt habe.

Ausserdem wollte sie feststellen lassen, dass Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen an der deutschen Grenze zurückzuweisen seien. Damit erfüllten die Anträge nicht Anforderungen eines Organstreitverfahrens, hiess es in dem Beschluss. (aeg/sda/afp)

Eine AfD-Demo vs. drei Gegenproteste in Berlin

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