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Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung als rechtsextrem vorübergehend aus

Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung als «rechtsextrem» vorübergehend aus

08.05.2025, 12:5308.05.2025, 15:16

Der deutsche Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextrem» zunächst auf Eis gelegt. Dies aus verfahrenstaktischen Gründen.

Die AfD hatte im Anschluss an den Entscheid des Verfassungsschutzes einen Eilantrag eingereicht, um gegen die Einstufung vorzugehen. Diese wird nun vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Antrag entschieden hat. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde.

FILE - Alice Weidel, co-leader of the Alternative for Germany (AfD), speaks during the election party at the party's headquarters in Berlin Germany, Feb. 23, 2025. (Soeren Stache/DPA via AP, Pool ...
AfD-Chefin Alice Weidel. Bild: keystone

Die AfD ist seit der vorgezogenen Parlamentswahl vom Februar zweitgrösste politische Kraft im deutschen Parlament. Sie hatte gegen die Einstufung als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» Klage eingereicht. Das Bundesamt wollte sich «mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht» in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äussern.

Klage auch bei früherer Einstufung

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als «Verdachtsfall» geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äusserungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher - darf jedoch fortgesetzt werden. (dab/sda/dpa)

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