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Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung als rechtsextrem vorübergehend aus

Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung als «rechtsextrem» vorübergehend aus

08.05.2025, 12:5308.05.2025, 15:16
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Der deutsche Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als «gesichert rechtsextrem» zunächst auf Eis gelegt. Dies aus verfahrenstaktischen Gründen.

Die AfD hatte im Anschluss an den Entscheid des Verfassungsschutzes einen Eilantrag eingereicht, um gegen die Einstufung vorzugehen. Diese wird nun vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Antrag entschieden hat. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde.

FILE - Alice Weidel, co-leader of the Alternative for Germany (AfD), speaks during the election party at the party's headquarters in Berlin Germany, Feb. 23, 2025. (Soeren Stache/DPA via AP, Pool ...
AfD-Chefin Alice Weidel. Bild: keystone

Die AfD ist seit der vorgezogenen Parlamentswahl vom Februar zweitgrösste politische Kraft im deutschen Parlament. Sie hatte gegen die Einstufung als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» Klage eingereicht. Das Bundesamt wollte sich «mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht» in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äussern.

Klage auch bei früherer Einstufung

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als «Verdachtsfall» geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äusserungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher - darf jedoch fortgesetzt werden. (dab/sda/dpa)

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Humanity
08.05.2025 13:23registriert April 2022
Verstehen hier so viele nicht wie ein Rechtsfall funktioniert? Die AFD hat einen Eilantrag gestellt ergo rät einem jeder Anwalt bis dieser geprüft und rechtssicher ist erstmal zu unterlassen worum es geht. Das hat nichts mit dem Verfassungsschutz zu tun das wäre auch das normal Vorgehen bei zb einem Arbeitgeber der seinen Angestellten zum Vertrauensarzt schickt, klagt der dagegen wird der Termin im Regelfall zb erstmal ausgesetzt bis zur Rechtmässigkeit ausgesetzt.
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P. Etter
08.05.2025 14:15registriert Dezember 2021
ob die Partei als gesichert Rechtsextremistisch gilt oder als was die sich selber bezeichnen möchten ist doch nebensächlich.
Viel wichtiger ist, eine Partei als Gegner ernst zu nehmen, wenn jeder 5. im Land diese gewählt hat. Demokratie muss das aushalten können und nicht auf irgendeinem halbgrauen Weg ausschliessen. Besser die Wähler mal ernst nehmen und der Sache auf den Grund gehen, weshalb die gewählt wurden.
Einfach gesagt: Nicht die Wahl wegnehmen, sondern die Probleme der Wähler lösen.
Dann hätte die AfD nicht so ein grossen Einfluss und Merz hätte seine Wahl geniessen können.
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plus:minus
08.05.2025 15:04registriert Juni 2022
Man kann die Partei auch einfach verbieten.

Fände ich sogar gut.

Dann wird sich eine neue Partei formieren, denn die Unzufriedenen werden dadurch bestimmt nicht anders wählen. Im Gegenteil, diese neue Partei wird dann "unbelastet" weitermachen können und je nach dem noch mehr Wähler anziehen.

Mit andern Worten: Man kann zwar die Partei verbieten, nicht aber deren Wähler.

So ist das in einer Demokratie und dafür haben Generationen gekämpft.
2015
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