Fall Fabian: Verdächtige bleibt in U-Haft
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat das Amtsgericht Rostock den Haftbefehl gegen die Tatverdächtige bestätigt. Das sagte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft, Harald Nowack, nach einem Haftprüfungstermin.
Der Haftprüfungstermin geht auf einen Antrag des Anwalts der Verdächtigen, Andreas Ohm, zurück. Er hatte moniert, der Haftbefehl gegen seine Mandantin stütze sich lediglich auf Indizien, nicht auf Beweise. Ausserdem sei etwa die Tatwaffe noch nicht gefunden worden.
Mordfall Fabian: «Tatverdacht eher verdichtet»
Oberstaatsanwalt Harald Nowack hatte im Gespräch mit t-online Ende November betont, auch Indizien könnten mögliche Beweismittel sein. Zu den bisherigen Ermittlungen sagte er:
Einen Tag vor dem Haftprüfungstermin hatte eine weitere Zeugenaussage Aufsehen erregt: Wie der Sender RTL berichtete, behauptete ein Bekannter der Verdächtigen, sie habe ihn bereits in der Nacht vor dem Fund der Leiche zu dem Tümpel bei Klein Upahl geführt. Es sei ihr wichtig gewesen, dass die beiden mit seinem Auto hinfahren, behauptete er im Gespräch mit dem TV-Sender.
Zeugenaussage belastet Verdächtige
Am oberen Rand des Tümpels sei sie dann stehen geblieben, während er selbst mit einer Taschenlampe zur Leiche gegangen sei. Er habe Fabian nicht erkannt, es sei ihm aber bewusst gewesen, vor einem Leichnam zu stehen. Auf ihre Anweisung habe er noch einmal auf das Gesicht des toten Kindes geleuchtet, woraufhin sie ihm gesagt habe, es handele sich um Fabian.
Der achtjährige Fabian war am 10. Oktober verschwunden. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels im rund 15 Kilometer entfernten Klein Upahl entdeckt. Die Beschuldigte wurde am 6. November unter dringendem Mordverdacht in Reimershagen festgenommen. Ihr Pick-up-Truck wurde beschlagnahmt.

