Wegen eines Sprengstoffanschlags in Deutschland auf ein Gebetshaus der Sikh-Gemeinde hat das Landgericht Essen am Dienstag die drei 17-jährige Angeklagten zu hohen Jugendstrafen verurteilt.
Die Richter verhängten Haftstrafen von sieben Jahren, sechs Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zwei Angeklagte wurden unter anderem wegen Mordversuchs verurteilt, der dritte wegen Verabredung zum Mord. Er war am Tatort nicht dabei gewesen.
Bei der Explosion eines selbstgebastelten Sprengsatzes am 16. April 2016 hatte ein Priester der Sikh-Religionsgemeinschaft Brandverletzungen und einen offenen Knochenbruch am Fuss erlitten, zwei weitere Männer zogen sich Schnittverletzungen zu. Durch die Wucht der Explosion wurde die Eingangstür des Gebetshauses zerstört, Fensterrahmen wurden herausgerissen.
Wie der gesamte Prozess gegen die drei Angeklagten aus Essen, Gelsenkirchen und Schermbeck (Nordrhein-Westfalen) fand auch die Urteilsverkündung am Dienstag hinter verschlossenen Türen statt. Grund war das jugendliche Alter der Beschuldigten, die zur Tatzeit 16 Jahre alt waren. Das Verfahren hatte im Dezember begonnen. (sda/afp)