Der Maddie-Verdächtige Christian B. ist bei einem Vergewaltigungs-Prozess im niedersächsischen Braunschweig freigesprochen worden. Das Landgericht verhängte am Dienstag gegen den 47-Jährigen keine Strafe – weil dem Gericht die Beweise fehlten. B. könne der «ihm vorgeworfenen Taten nicht überführt werden», sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Dienstag.
Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter aufgehoben hatte. Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersächsischen Braunschweig kamen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen nun tatsächlich zum Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte B. mehrere Sexualverbrechen an Frauen und Kindern in Portugal vorgeworfen und insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschliessender Sicherungsverwahrung gefordert.
Im Braunschweiger Prozess ging es nicht um den Fall Maddie. Die Braunschweiger Ermittler betrachten B. auch als Mordverdächtigen im Fall der 2007 aus einem Ferienappartement in Portugal verschwundenen Maddie. Anklage erhoben sie deshalb bislang aber nicht. Die Dreijährige verschwand, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend assen. Trotz grossangelegter Fahndungen und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern wurde der Fall nie geklärt.
B. bleibt vorerst im Gefängnis, weil er noch bis September 2025 eine andere Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Deutschen Ermittlern zufolge hielt er sich früher oft in den Feriengebieten an der Algarve in Portugal auf, um Gelegenheitsarbeiten zu übernehmen sowie in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. B. lebte früher unter anderem auch in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der Stadt für ihn zuständig. (pre)