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EU-Gerichtshof entscheidet: Alkoholfreier Gin darf nicht «Gin» heissen

Europäischer Gerichtshof entscheidet: Alkoholfreier Gin darf nicht «Gin» heissen

Ein Getränk mit Wacholder, aber ohne Alkohol – darf man das Gin nennen? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof. Das könnte Verbraucher in die Irre führen.
17.11.2025, 08:0117.11.2025, 14:06
Melanie Rannow / t-online
Ein Artikel von
t-online

Ein Unternehmen hatte in Deutschland ein Getränk unter dem Namen «Virgin Gin Alkoholfrei» vermarktet. Es sah aus wie Gin, schmeckte ähnlich und enthielt Aromen von Wacholderbeeren, aber eben keinen Alkohol. Ein klarer Verstoss gegen EU-Recht, entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Gin Tonic.
Gin Tonic: Er wird klassisch mit Eis und Zitrone oder Limette serviert.Bild: Shutterstock

Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb, der sich für faire Kennzeichnungen im Lebensmittelhandel einsetzt. Die Verbraucherschützer beriefen sich auf eine EU-Verordnung, die genau definiert, was als Gin gelten darf. Neben dem typischen Wacholderaroma ist darin ein Mindestalkoholgehalt von 37,5 Prozent vorgeschrieben – und der fehlte hier.

Klarer Fall von Irreführung?

Der Fall landete zunächst vor dem Landgericht Potsdam, das sich jedoch nicht sicher war, wie das EU-Recht auszulegen ist. Es legte die Frage dem EuGH vor und erhielt eine deutliche Antwort.

Demnach darf ein Getränk ohne Alkohol nicht unter dem Begriff «Gin» verkauft werden, selbst wenn es geschmacklich oder optisch daran erinnert. Auch der Zusatz «alkoholfrei» ändert daran nichts. Laut Gericht besteht die Gefahr, dass Verbraucher ein solches Produkt fälschlich für eine Variante des Originals halten, obwohl es sich rechtlich um eine völlig andere Kategorie handelt.

Was Gin laut EU-Recht ausmacht

Gin gehört in der EU zu den geschützten Spirituosen. Das heisst: Wer ein Getränk so nennt, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Entscheidend ist dabei nicht nur der Alkoholgehalt, sondern auch die Herstellung. Gin entsteht durch das Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, also Alkohol, der etwa aus Getreide gewonnen wurde, mit Wacholder und weiteren pflanzlichen Inhaltsstoffen, auch Botanicals genannt.

Ein Getränk ohne Alkohol kann diese Anforderungen nicht erfüllen. Deshalb ist der Begriff «alkoholfreier Gin» aus Sicht des Gerichts nicht zulässig.

Unternehmerische Freiheit nicht verletzt

Das Luxemburger Gericht betonte zugleich, dass die Regelung keine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit darstelle. Das betroffene Unternehmen dürfe sein Getränk weiterhin verkaufen, nur eben nicht unter dem geschützten Namen «Gin».

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75 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Chalbsbratwurst
17.11.2025 08:40registriert Juli 2020
Ja klar... der Drei-Königs-Kuchen ist auch total irreführend.
Ich bekomme jedes Jahr Panikattacken weil ich immer nur einen König im Kuchen finde und dann höllische Angst habe ich hätte die beiden anderen verschluckt 🤣🤣
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-C-
17.11.2025 08:16registriert Februar 2016
Zum Glück finden wir immer Zeit, uns um die wirklich wichtigen Dinge zu kümmern - es wäre ja echt schlimm, wenn sich jemand 3l Virgin GIN Alkoholfrei hinter die Binde kippen würde und noch trotzdem noch immer nicht betrunken wäre..
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Tagedieb
17.11.2025 08:22registriert März 2016
Klar, wir sind alle zu doof um "alkohlfrei" zu sehen, dieselbe Bildheit, die und vegetarischüberlesen/nicht erkennen lässt. Deshalb muss jetzt alles neue verwirrliche, unlogische Namen haben. es ist nur zu unserem Schutz! Weil es ja auch ganz schlimm wäre, da was zu verwechseln! Bhüetis!

Gebt doch wenigstens zu, dass es nicht um uns Kunden sondern um Lobbies geht! Die haben ein Problem - wir Kunden sind nicht so doof, ihr könnt uns zumuten zu merken ob es Gin mit oder ohne Alk ist!
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