Die E-Mail-Affäre verfolgt die US-Demokratin Hillary Clinton auch in der heissen Wahlkampfphase weiter. Ein Bundesrichter in Washington ordnete an, dass die Präsidentschaftskandidatin schriftlich unter Eid darüber Auskunft gibt, warum sie als Aussenministerin dienstliche E-Mails über einen privaten Server verschickte und empfing.
Richter Emmet Sullivan gab damit einem Antrag der konservativen Organisation Judicial Watch statt. Die Gruppe darf zudem einen ranghohen Beamten im Aussenministerium befragen, der zwei ihm unterstellte Mitarbeiter angewiesen hatte, Clintons E-Mail-Praxis nicht zu hinterfragen.
Die Judicial Watch hat bis zum 14. Oktober Zeit, Clinton die Fragen zuzuleiten. Sie muss dann innerhalb von 30 Tagen antworten. Liesse sich die Organisation bis zur Ablauf der Frist Zeit, müsste Clinton erst nach der Wahl antworten, die am 8. November stattfindet.
Der Direktor des Bundespolizeilichen Ermittlungsbehörde FBI, James Comey, hatte Clinton nach Abschluss von Ermittlungen vor sechs Wochen extreme Nachlässigkeit bescheinigt. Er sah aber keinen Anhaltspunkt für kriminelles Verhalten, dass ein Verfahren gerechtfertigt hätte. Clinton selber hat eingeräumt, dass die Nutzung des privaten Servers ein Fehler gewesen sei. (sda/dpa)