Sushi-Happen, die auf einem Fliessband an den Gästen vorbeifahren: Kaiten-Zushi gehört seit 1958 zum Alltag der Japanerinnen und Japaner.
Seit Beginn dieses Jahres aber hat die Begeisterung für dieses Konzept rapide abgenommen: Grund dafür sind sogenannte «Sushi-Terroristen», die sich einen Spass daraus machen, die Ware anzulecken und wieder zurück aufs Band zu stellen.
Das Video, das einen Schüler beim Ablecken einer Schale und einer Sojaflasche zeigt, ging im Januar in den sozialen Medien viral:
Unter den Hashtags #sushitero und #sushiterrorism fand das Phänomen schnell ein grosses Publikum sowie weitere Nachahmer. Mit Folgen für die betroffenen Restaurantketten: Wie CNN im Februar berichtete, seien etwa die Aktien von Sushiros Eigentümer, Food & Life Companies Co Ltd., um 4,8 % gesunken, als das Video die Runde machte.
Nun hat der Betreiber der Sushiro-Restaurantkette, Akdino Sushiro Co., beim Bezirksgericht Osaka eine Klage gegen den Jungen im Video eingereicht. Der Spass soll ihn saftige 67 Millionen Yen (430'000 Franken) kosten.
Das Unternehmen behauptet, nach der Veröffentlichung des Videos einen Verlust von etwa 16 Milliarden Yen (104 Millionen Franken) eingefahren zu haben. Grund dafür seien der starke Kundenrückgang und der Einbruch der Aktien der Muttergesellschaft gewesen.
Wie der japanische Rundfunksenders NHK berichtet, habe der Rechtsbeistand des Jungen das Gericht um eine Abweisung der Klage gebeten. Der Junge habe seine Tat zugegeben und bedauere sein Handeln, begründet er seine Bitte. Zudem gebe es keine Beweise für einen Zusammenhang zwischen dem Video und dem Kundenrückgang bei der Sushi-Kette. Dieser könne auch auf den harten Wettbewerb in der Branche zurückzuführen sein, so der Rechtsbeistand weiter.
Gegenüber CNN teilte Akindo Sushiro Co. mit, keine Einzelheiten zum Fall nennen zu wollen, da ein Berufungsverfahren laufe. Das Unternehmen fügte allerdings an, dass es Verhaltensformen, die das Vertrauensverhältnis zur Kundschaft untergraben, sehr ernst nehme. Sie seien deswegen bereit, sowohl aus straf- als auch zivilrechtlichen Gründen strenge Massnahmen zu ergreifen. (saw)