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Nach gescheiterter Klage in London: Trump muss Anwaltskosten tragen

Nach gescheiterter Klage in London: Trump muss Anwaltskosten tragen

07.03.2024, 20:4607.03.2024, 20:53
FILE - The main entrance door to a building where offices of Orbis Business Intelligence Ltd are located, in central London, Thursday Jan. 12, 2017. Former U.S. President Donald Trump has been ordered ...
In diesem Gebäude befinden sich die Büros von Orbis Business Intelligence Ltd. befinden, jenem Unternehmen, an das Donald Trump nun eine sechsstellige Summe zahlen muss.Bild: keystone

Der frühere US-Präsident Donald Trump muss Hunderttausende Pfund an Anwaltskosten im Zusammenhang mit einer gescheiterten Zivilklage in London tragen. Das meldete die britische Nachrichtenagentur PA am Donnerstag unter Berufung auf Gerichtsunterlagen. Demnach muss Trump die kompletten Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen, wie eine Richterin am Londoner High Court entschied. Diese könnten sich nach Angaben der Beklagten auf über 600 000 Pfund (etwa 700 000 Euro) belaufen. Trump müsse nun vorab zunächst 300 000 Pfund zahlen. Den genauen Betrag solle dann ein spezialisierter Richter festlegen, hiess es in der PA-Meldung weiter.

Trump hatte die von dem früheren britischen Geheimdienstmitarbeiter Christopher Steele gegründete Beratungsfirma Orbis Business Intelligence verklagt. Hintergrund war ein an die Öffentlichkeit gelangtes Dossier aus dem Jahr 2016 über Trump.

Im sogenannten Steele-Dossier werden unter anderem Berichte zitiert, wonach der russische Geheimdienst Filmmaterial von der angeblichen Teilnahme Trumps an Sex-Orgien in Russland habe und als Druckmittel in der Hinterhand halte. Unter anderem geht es um einen angeblichen Vorfall in einem Hotel in Moskau im Jahr 2013, bei dem Prostituierte in Anwesenheit Trumps auf ein Bett uriniert haben sollen.

Trump hat stets bestritten, an Sex-Partys in Russland teilgenommen zu haben, und verklagte die Beratungsfirma. Der 77-jährige Ex-Präsident warf dem Unternehmen vor, unrechtmässig private Daten verwendet zu haben. Er forderte Schmerzensgeld für den erlittenen Reputationsverlust. Eine Richterin hatte die Klage jedoch bereits vor der Hauptverhandlung abgewiesen. Berufung legte Trump nicht ein, wie aus den Gerichtsdokumenten laut PA zudem hervorgeht.

Nach dem Rückzug seiner Konkurrentin Nikki Haley aus dem Vorwahlkampf der Republikaner steht Trumps erneuter Kandidatur für das Präsidentenamt in diesem US-Wahljahr nichts mehr im Weg. Umfragen sagen voraus, dass das Rennen zwischen ihm und dem demokratischen Amtsinhaber, US-Präsident Joe Biden, durchaus knapp werden dürfte. In den USA ist Trump derzeit mit vier Strafverfahren konfrontiert, wegen verschiedener schwerwiegender Vorwürfe. Unter anderem muss er sich vor Gericht verantworten wegen seiner Versuche, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 nachträglich umzukehren. (sda/dpa/lyn)

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