So macht der Bund den Kantonen nun bei der Jagd auf Oligarchen-Gelder Druck
Die Schweiz tue zu wenig dafür, um die Vermögenswerte von russischen Oligarchen in der Schweiz aufzuspüren: Diesem Vorwurf sah sich jüngst das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ausgesetzt, nachdem in einem SRF-«Reporter» der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler erklärte, er habe aus Bern nichts gehört, wie er in seinem Kanton die Gelder der Oligarchen suchen müsse. «Ich muss nicht recherchieren und wie ein Detektiv dem nachgehen. Ich sehe momentan keinen konkreten Handlungsbedarf.»
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Das Seco gibt den Kantonen nun den Tarif durch. Denn eigentlich ist die Verordnung klar: «Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Sperrung (?) fallen, müssen dies dem Seco unverzüglich melden.»
Kantone stehen in der Pflicht
Die Meldepflicht gilt also nicht nur für Banken, wo die Behörden den Grossteil der russischen Vermögenswerte vermuten, sondern auch für die kantonalen Behörden. Sie müssten aktiv werden und etwa Immobilien, Luxusautos oder Privatjets von Oligarchen auf ihrem Gebiet nach Bern melden. Solche Vermögenswerte werden nicht eingezogen, aber gesperrt und dürfen damit nicht mehr gehandelt werden.
Am Freitagnachmittag hat das Seco nun ein Merkblatt an die Kantone verschickt. Man habe festgestellt, dass es in verschiedenen Kantonen Unsicherheiten und offene Fragen rund um die Durchsetzung der internationalen Sanktionen gegen Russland gegeben habe, heisst es in einer Mitteilung. Daraufhin habe Bundesrat Guy Parmelin in einem Austausch mit den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) sowie der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die Bedürfnisse der Kantone in dieser ausserordentlichen Situation geklärt.
Steuergeheimnis gilt nur eingeschränkt
Im Merkblatt erklärt das Seco den Kantonen, welche Pflichten für Handelsregisterämter, Grundbuchämter und Steuerbehörden bestehen. So müssen beispielsweise Steuerämter Gelder oder Vermögenswerte von russischen Oligarchen melden, sobald sie davon Kenntnis erhalten. «Eine Meldepflicht der kantonalen Steuerbehörden ungeachtet des Steuergeheimnisses erscheint zulässig», so das Seco. Zudem sei bei Unklarheiten - beispielsweise bei Namensähnlichkeiten oder Unternehmen mit Verbindungen zu sanktionierten natürlichen oder juristischen Personen – ebenfalls der Bund zu kontaktieren.
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Auch Grundbuchämter unterstehen der Meldepflicht und müssen betroffene Immobilien melden. «Die Grundbuchämter sind angewiesen, Verfügungssperren im Grundbuch anzumerken.»
Bei den Handelsregisterämtern sieht der Bund eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Berechtigungsverhältnisse als wenig zielführend an. Falls ein Amt im Rahmen einer Eintragungs- oder Änderungsprozedur Grund zur Annahme habe – beispielsweise durch eine Zeitungspublikation –, dass an der einzutragenden Firma eine sanktionierte Person in irgendeiner Form beteiligt sei, müsse das Handelsregisteramt dies melden. (aargauerzeitung.ch)


