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Schweiz

Ausgelieferter Ukrainer soll Anweisungen zur Sabotage gegeben haben

Bombenpäckli: Ukrainer rekrutierte Komplizen für möglichen Anschlag

09.02.2026, 12:0009.02.2026, 13:32

Der im Dezember wegen mutmasslich geplanter Sabotageakte an Deutschland ausgelieferte Ukrainer soll mehreren Personen Anweisungen für den Versand von Paketen mit GPS-Sendern erteilt haben. Dies zeigt ein nun veröffentlichter Entscheid des Bundesstrafgerichts.

Der Ukrainer wurde vergangenen Frühling auf ein Gesuch Deutschlands im Kanton Thurgau festgenommen. Die deutsche Justiz wirft dem Mann vor, sich gegenüber russischen Stellen bereit erklärt zu haben, Sabotageakte zu begehen. Der Mann wurde im Dezember nach Deutschland ausgeliefert. Gegen zwei Komplizen ist dort im Januar Anklage erhoben worden.

Am Montag hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ihren Entscheid vom Dezember 2025 veröffentlicht, mit dem sie die Beschwerde des Betroffenen gegen die Auslieferung abwies. Daraus geht hervor, dass der Beschuldigte einem Komplizen im März 2025 in der Nähe des Hauptbahnhofs Konstanz/D einen Rucksack mit zwei GPS-Trackern sowie einen Auto-Luftfilter und einen Scheinwerfer übergab.

Über die Nachrichten-App Telegram schickte der Ukrainer dem Komplizen eine Anleitung, wie die Tracker aktiviert werden. Um sie zu testen, ging der Komplize damit spazieren, während der Beschwerdeführer die Funktion auf einer Handy-App kontrollierte.

Autoteile verschickt

Auf Telegram-Anweisung des Ukrainers hin schickte der Komplize zwei Pakete mit je einem der GPS-Tracker und jeweils einem Autoteil an den zweiten Komplizen nach Köln/D. Die Adresse hatte der Versender zuvor von einem Unbekannten erhalten. An der Adresse wohnt auch die Lebensgefährtin des Ukrainers, wie aus dem Entscheid weiter hervor geht.

Die Pakete sollte der zweite Komplize Ende März 2025 im Auftrag des Ukrainers über ein privates ukrainisches Post- und Kurierunternehmen an zwei Orte in die Ukraine weiterschicken. Die durch die GPS-Tracker gewonnenen Erkenntnisse sollten dazu dienen, Pakete mit Spreng- und Brandsätzen so zu verschicken, dass sie grösstmöglichen Schaden im Güterverkehr zwischen Deutschland und der Ukraine verursachen.

Die deutschen Behörden haben den Ukrainer in ihrem Haftbefehl als einen so genannten Low-Level-Agenten bezeichnet, wie aus dem Entscheid des Bundesstrafgerichts hervor geht. Es handelt sich dabei um Personen, die von ausländischen Nachrichtendiensten für relativ einfache Operationen angeworben werden. Deren Enttarnung und Wegfall wird in Kauf genommen, weshalb sie auch Wegwerf-Agenten genannt werden. (Entscheid RR.2025.121 vom 16.12.2025) (sda)

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