Kurz nachdem Rammstein diesen Sommer ihre Europa-Tournee gestartet hatten, erhob die Nordirin Shelby Lynn schwere Vorwürfe gegen Till Lindemann im Zusammenhang mit einer Show der Band in Vilnius. In den darauffolgenden Wochen meldeten sich weitere Frauen zu Wort, die berichteten, bei anderen Gelegenheiten Ähnliches erlebt beziehungsweise beobachtet zu haben. Die deutsche YouTuberin Kayla Shyx beispielsweise veröffentlichte ein langes Video.
Im Juni wurde schliesslich offiziell bekannt: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Till Lindemann. Nun sind die Nachforschungen abgeschlossen. Die Behörde bestätigte zunächst der «Berliner Zeitung», dass die Ermittlungen eingestellt sind. Inzwischen gibt es auch eine offizielle Mitteilung darüber. Damit bleibt die Frage: Hat Till Lindemann nach aktuellem Stand strafrechtlich noch etwas zu befürchten?
Nach den Angaben im Berliner Rechtsausschuss hatte die Berliner Staatsanwaltschaft von Amts wegen die Ermittlungen wegen des Verdachts nach Paragraf 177 des Strafgesetzbuches eingeleitet. Zudem lagen mehrere Strafanzeigen von nicht an möglichen Taten beteiligten Personen wegen verschiedener Delikte gegen Lindemann vor, hiess es.
Die Behörde sah also einen Anfangsverdacht gegeben. Dabei sollte es jedoch offenbar bleiben. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass Lindemann auf Basis der Anschuldigungen der vergangenen Monate rechtlich in Deutschland sehr wahrscheinlich nichts mehr zu befürchten hat.
Zwar können die Ermittlungen theoretisch jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn neue Beweise oder Indizien auftreten. Jedoch ist dies in der Praxis bei den meisten Delikten äusserst unwahrscheinlich. Zudem sind die Voraussetzungen der Verjährung zu beachten.
Doch nicht nur in Deutschland wurden Behörden mit Vorwürfen gegen Lindemann konfrontiert. Shelby Lynn schaltete die Polizei in Vilnius ein. Über mehrere Stunden hinweg wurde sie per Videotelefonat vernommen. Die örtliche Polizei lehnte die Aufnahme von Ermittlungen aber recht schnell ab. Dagegen wiederum legte Lynn erfolglos Beschwerde ein.
Im Juli erhob schliesslich auch eine Österreicherin Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger. Ermittelt wurde aber auch hier von vornherein nicht. Gegenüber der Zeitung «Der Standard» teilte die Staatsanwaltschaft Wien mit, dass sie «vorerst kein Ermittlungsverfahren einleiten» werde. Eine Anzeige sei nicht eingegangen und da kein konkreter Ort genannt wurde, wisse die Behörde nicht einmal, ob sie überhaupt für den Fall zuständig sei.
Auch ausserhalb Deutschlands drohen Lindemann damit nach aktuellem Stand keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Beschlüsse beziehungsweise Urteile gab es in den vergangenen Wochen dennoch mehrere. Diese betreffen aber Fälle, in denen Lindemann rechtlich in die Offensive gegangen ist, und sind nicht strafrechtlicher Natur. Seine Anwälte gehen konsequent gegen bestimmte Formulierungen in den Medien vor und erzielten zumindest teilweise auch Erfolge.
Der Musiker wehrte sich unter anderem beim Landgericht Hamburg gegen eine Recherche des «Spiegels». Einem Unterlassungsantrag wurde in Teilen stattgegeben, das Gericht bestätigte kürzlich in einer mündlichen Verhandlung eine einstweilige Verfügung. Bestimmte Passagen darf die Zeitung aktuell nicht mehr wiedergeben. Ein «Spiegel»-Sprecher kündigte an, dass das Medium in Berufung geht. Somit ist dieser Fall noch nicht beendet.
Daneben ging Lindemann über seine Anwälte gegen eine Campact-Petition vor, deren Ziel es war, die Rammstein-Konzerte in Berlin im Juli zu verhindern. Im Fokus stand aber nicht die Petition als Ganzes, sondern vielmehr eine Formulierung. Nach einem Hinweis der Pressekammer, wonach die in Rede stehende Wortwahl «keinem konkreten Straftatbestand» entspreche, zog der Anwalt Simon Bergmann den Antrag im August zurück. Die Begründung: Das erstrebte Verbot habe keine Relevanz mehr.
Kayla Shyx sorgte mit ihrem langen YouTube-Video für eine Menge Aufsehen, machte sich damit aber auch angreifbar. Wie sie selbst bei Instagram bestätigte, untersagte ihr das Landgericht Hamburg einige Passagen. Sie habe einige Dinge «rechtswidrig formuliert», gegen sie sei deshalb eine einstweilige Verfügung erwirkt worden. Die Konsequenz: Aus ihrem 35-minütigen Video mussten 30 bis 40 Sekunden herausgeschnitten werden.
Mit einem Unterlassungsverfahren gegen Shelby Lynn scheiterten Lindemanns Anwälte. Eine zentrale Äusserung der Frau, die sie über X (ehemals Twitter) und Instagram getätigt hatte, wertete das Landgericht Hamburg als blosse Meinungsäusserung.
Lindemanns Anwälte werteten den (im Übrigen noch nicht rechtskräftigen) Beschluss dennoch als Erfolg. «Auch, wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten», hiess es in einer Mitteilung. Weiterhin zeigten sich die Anwälte überzeugt, dass die Entscheidung Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren gegen Lindemann in Berlin haben würde – und ebendieses ist nun tatsächlich beendet.
Diese Menschen haben dann immer behauptet die Konzerte seien nicht sicher. Was für eine peinliche Lüge.
Die Medien sind Schlagzeilenfokussiert und der Angeklagte gilt als schuldig selbst wenn seine Unschuld bewiesen ist.
Jetzt gibt es da noch die Opfer...